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Zufahrt zum Plauener Hauptfriedhof nun gesperrt

Stadt: Parkplätze außerhalb des Geländes nutzen

Ab dem 6. April ist am Eingang des Plauener Hauptfriedhofes (aus Richtung Kleinfriesener Straße) eine Schranke installiert. „Zur Unterbindung des unberechtigten Befahrens und damit auch zum Schutz der Friedhofsanlage sah sich die Stadt gezwungen, eine Schrankenanlage zu errichten“, erklärt Lutz Armbruster von der Gebäude- und Anlagenverwaltung (GAV).

„Gemeinsam mit den bereits vorgenommenen Absperrmaßnahmen ist es damit nicht mehr möglich, mit einem Fahrzeug in die Bereiche der Grabanlagen zu fahren.“ Entsprechend der Friedhofssatzung ist es bis auf wenige Ausnahmen nicht gestattet, auf dem Hauptfriedhof der Stadt Plauen mit Fahrzeugen aller Art außerhalb der Straßen, die zum Krematorium führen, zu fahren. Leider kam es in der Vergangenheit immer öfter vor, dass dieses Verbot ignoriert wurde.

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Ausnahmen sind für Behinderte und auf dem Friedhof tätige Unternehmen vorgesehen. „Diese können sich in der Friedhofsverwaltung melden und dort einen Chip erhalten, mit dem die Schrankenanlage geöffnet werden kann“, so Lutz Armbruster.

Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind angewiesen, Besucher des Friedhofes in erster Linie auf die Parkmöglichkeiten rings um den Friedhof zu verweisen. Parkplätze für Friedhofsbesucher stehen am Haupteingang an der Kleinfriesener Straße sowie an der Tauschwitzer Straße und an der Sorgaer Straße/Schäfereiweg zur Verfügung. Im Laufe des Jahres 2010 erfolgt außerdem noch die Errichtung eines Parkplatzes am Eingang An der Suttenwiese. Nur wenn trotz dieser Parkmöglichkeiten ein Besuch des Friedhofes bzw. einzelner Grabstellen nicht oder nur unter großen Anstrengungen möglich ist, soll die Einfahrt in den Bereich der Grabanlagen ermöglicht werden. (pl)

2010-03-31

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