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Wahlhelfer in Plauen gesucht

Landratswahl am 7. Juni 2015

Auch im Jahr 2015 werden die wahlberechtigten Plauenerinnen und Plauener wieder an die Wahlurnen gerufen. Zur Absicherung und ordnungsgemäßen Durchführung der Landratswahl am 7. Juni 2015 und den eventuell stattfindenden zweiten Wahlgang am 28. Juni 2015 sind in den Wahllokalen der Stadt Plauen 64 Allgemeine Wahlvorstände und für die Briefwahl 6 Briefwahlvorstände zu bilden. Dazu werden zirka 600 Helferinnen und Helfer benötigt.

Deshalb ruft die Stadt Plauen wieder zur Mithilfe auf!

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Gesucht werden befähigte Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen und ein sicheres Auftreten
• Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten wird erwartet
• Kenntnisse der wahlrechtlichen Grundsätze sollten vorhanden sein
• Als Mitglied in einem Wahlvorstand muss man in Plauen wahlberechtigt bzw. Bedienstete/r der Stadtverwaltung Plauen sein

Die Wahlvorstände treffen sich am jeweiligen Wahltag um 7.30 Uhr im Wahllokal. Ab 18 Uhr beginnen die Wahlvorstände mit der Auszählung der Stimmen. Beisitzerinnen/Beisitzer erhalten je Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro, Schriftführerinnen/Schriftführer von 40 Euro, Wahlvorsteherinnen/-vorsteher von 50 Euro, stellvertretende Wahlvorsteherinnen/-vorsteher von 45 Euro.

Ab der 22. Kalenderwoche ist ein kostenloses ausführliches Schulungsmaterial im Bürgerbüro der Stadt Plauen im Rathaus erhältlich bzw. liegt ein Dokument auf der Homepage der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen zur Nutzung bereit.

Wer Interesse an diesem anspruchsvollen Ehrenamt hat, wendet sich an das Bürgerbüro der Stadt Plauen Tel. 03741/291-2222, Marielle Müller, Tel. 03741/291 1328, Carmen Kretzschmar, Tel. 03741/291-1128, per E-Mail an carmen.kretzschmar@plauen.de oder Sie nutzen das online-Formular auf der der Homepage der Stadt Plauen unter: www.plauen.de/aktuell.

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Für den Einsatz als Wahlhelfer werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer für die Erreichbarkeit benötigt und elektronisch gespeichert. (pl)

2015-04-02, 21:32:48

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