Verbraucherzentrale mahnt Fitnessstudios wegen Vertragsbedingungen ab
Verbraucherrechte im Fokus
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat vier Fitnessstudios in Sachsen abgemahnt, da sie unwirksame Vertragsbedingungen verwendet haben. Während drei Studios zugestimmt haben, geht die Verbraucherzentrale juristisch gegen fit+ Borna vor.

Die Prüfung konzentrierte sich insbesondere auf Klauseln zur automatischen Vertragsverlängerung, die gegen die neuen Regelungen verstießen. Ab 2022 dürfen Verträge nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängert werden, mit einer maximalen Kündigungsfrist von einem Monat.
„Auch das Kleingedruckte in einem Fitnessstudiovertrag muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen“, sagt Niklas Zehrfeld, Referent für Rechtsdurchsetzung und Finanzdienstleistung bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Unzulässige Klauseln können dazu führen, dass Mitglieder länger als erlaubt an einen Vertrag gebunden werden oder der Eindruck entsteht, ihnen stünden bestimmte Rechte nicht zu.“
Verbraucherzentrale Sachsen
Die Verbraucherzentrale nahm die Studios unter die Lupe, nachdem Kunden auf fragwürdige Klauseln in ihren Verträgen hingewiesen hatten. Die drei kooperierenden Studios haben Unterlassungserklärungen abgegeben, während im Fall von fit+ Borna eine Klage eingereicht wurde. Dabei geht es nicht nur um die Vertragsverlängerungen, sondern auch um Haftungsregelungen.
Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher
Kunden, die einen Fitnessstudiovertrag abschließen, wird geraten, auf spezifische Vertragsbedingungen zu achten. Wurden Forderungen nach einer Kündigung des Mitgliedschaftsverhältnisses ohne Begründung abgelehnt, ist es ratsam, schriftlich zu widersprechen und Hilfe bei der Verbraucherzentrale zu suchen. Diese bietet Unterstützung bei der Überprüfung von Verträgen und Kündigungen an.
Die Verbraucherzentrale Sachsen steht bereit, um Informationen zu den bestehenden Vertragsklauseln zu geben. Termine für Beratungen können online oder telefonisch vereinbart werden.








