Anzeige
Plauen Nachrichten
  • Mittwoch, 12 Oktober 2011, 20:31 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

Tempo 50 auf Jocketaer Straße

Landesdirektion Chemnitz bleibt bei Entscheidung

Nachdem die Anwohner der Jocketaer Straße bei der Ortsbegehung in Preißelpöhl am 7. September ihren Protest zur Aufhebung der Tempo 30 Zone auf der Jocketaer Straße deutlich gemacht haben, hat sich Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer, wie zugesagt, nochmals an den Präsidenten der Landesdirektion Chemnitz gewandt.

In seinem Schreiben bat der Plauener OB die Aufsichtsbehörde darum, nochmals zu prüfen, ob die vom damaligen Oberbürgermeister Dr. Rolf Magerkord getroffene Entscheidung auch weiterhin Anwendung finden kann. Mit Entstehen des Gewerbeparkes Reißig hatte dieser im Wohngebiet an der Jocketaer Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie eine Tonnagebegrenzung bis maximal 7,5 Tonnen festgelegt.

Anzeige

In seinem kürzlich im Rathaus eingegangenen Antwortschreiben weist der Präsident der Landesdirektion Chemnitz, Dietrich Gökelmann, darauf hin, dass die von den Anwohnern erfolgten Reaktionen nach dem Bekanntwerden der vorgesehenen Änderungen für ihn nachvollziehbar sind und er daher der Bitte gern nachgekommen sei und den Sachverhalt nochmals einer Überprüfung unterziehen ließ. Zu seinem Bedauern muss er jedoch mitteilen, dass auch die nochmalige Überprüfung des Sachverhaltes ergeben hat, „… dass die nunmehr angeordneten verkehrsrechtlichen Maßnahmen rechtlich korrekt sind. Daran ändern auch die von Ihrem Amtsvorgänger getroffenen Zusagen gegenüber den Anwohnern der Jocketaer Straße nichts.“

Die Entscheidung begründet der Präsident der Landesdirektion damit, dass Regelungen des Straßenverkehrs nur nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung bzw. der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift angeordnet werden können. „Die am 18. August 2011 durchgeführte gemeinsame Verkehrsschau führte zu dem Ergebnis, dass die Tempo 30 Zone sowie die Tonnagebegrenzung nicht den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. …Die Entscheidungen, die mein Haus in der Sache treffen musste, waren zur Umsetzung der Vorgaben des Gesetzgebers erforderlich.“ Das Schreiben aus Chemnitz endet mit dem Hinweis darauf, dass bei der Landesdirektion in Chemnitz „…auch Schriftsätze von Bürgern der Stadt Plauen vorliegen, in denen eine zustimmende Haltung zur neuen Beschilderung zum Ausdruck kommt.“

„Wie mit den Anwohnern zur Ortsbegehung im September vereinbart, habe ich nochmals versucht, die Landesdirektion in Chemnitz zum Umdenken zu veranlassen. Ich muss allerdings auch akzeptieren, dass Verwaltungen und deren Entscheidungen auf gesetzlichen Grundlagen basieren müssen. Die Straßenverkehrsordnung gilt in der gesamten Bundesrepublik und somit auch in Plauen. Hinsichtlich der Jocketaer Straße stehen sich völlig konträre Interessen der Anwohner und der Durchfahrenden gegenüber. Eine Lösung kann daher nur entsprechend den geltenden Rechtgrundlagen umgesetzt werden“, bedauert Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer. (pl)

Anzeige

2011-10-12

Anzeige