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Syrer in Plauen mutmaßliches Mitglied der IS-Terrormiliz

Durchsuchung in Plauener Moschee

Rathaus PlauenWegen der Anwerbung von Unterstützern und Mitgliedern für den Islamischen Staat (IS) IS ist in Plauen ein 22-jähriger Mann aus Syrien festgenommen worden. Er soll der terroristischen Vereinigung angehören. Das teilte die Bundes-Anwaltschaft in Karlsruhe mit.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die Plauener Al-Muhadjirin-Moschee an der Dobenaustraße 24 im Stadtzentrum. Hier und im Internet sollen salafistische Ideologien verbreitet worden sein. Das Gemeindezentrum wurde vor zehn Jahren gegründet. Der Verfassungsschutz in Sachsen beobachtet die Moschee ebenfalls. Geleitet wird sie vom Verein Vogtländisch-Islamisches Zentrum Al-Muhadjirin.

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Mann bezeichnete sich als „Medientätiger“

Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2018 den 22-jährigen Syrer in Plauen durch Spezialkräfte der Bundespolizei festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Mannes durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in zwei Fällen um Mitglieder oder Unterstützer für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) geworben zu haben und in fünf Fällen Gewaltdarstellungen öffentlich zugänglich gemacht und vorrätig gehalten zu haben, um sie zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wobei er hierbei in vier Fällen sowie in 21 weiteren Fällen gegen ein Verbot nach dem Vereinsgesetz zuwider.

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Darüber hinaus steht er im Verdacht, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben.

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Propagandavideos in WhatsApp-Gruppen verbreitet

Der Mann bezeichnete sich selbst als „Medientätiger“ und stellte in dieser Funktion seit September 2017 zahlreiche Propagandaveröffentlichungen der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) sowie eigene Äußerungen mit Bezug zum IS in öffentlich zugängliche Chatgruppen des Messengerdienstes WhatsApp ein, die er teilweise selbst als Administrator betrieb und von ihm als „Nachrichtenagentur“ bezeichnet worden waren.

Zwei Veröffentlichungen enthielten konkrete Handlungsanweisungen, wie eine Beteiligung am IS erfolgen sollte. Darüber hinaus machte der Beschuldigte umfangreiche Bild- und Videodateien, die Propagandamaterial des IS mit grausamen Folter- und Hinrichtungsszenen von Gefangenen des IS sowie Kennzeichen der Vereinigung IS enthielten, über öffentlich zugängliche WhatsApp-Gruppen einer Vielzahl von Personen zugänglich.

Der Beschuldigte wurde am Donnerstag noch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet. (mar, baw)

2018-07-20

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