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Spielplätze in Plauen wieder geöffnet

Betreuungsangebote in der Kindertagespflege wieder möglich

Ab Mittwoch werden die städtischen Spielplätze in Plauen Schritt für Schritt wieder geöffnet. Um die geforderten Hygienevorschriften einzuhalten, wird auf jedem Spielplatz ein entsprechendes Hinweisblatt des Gesundheitsamtes des Vogtlandkreises angebracht werden. Dieses richtet sich an die Eltern, enthält jedoch gleichfalls Piktogramme, die auch für Kinder verständlich sind.

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Spielplatz-Plauen-Vogtland-Marie-Curie-StraßeMit folgenden Hinweisen werden die Eltern angesprochen:

1. Nehmen Sie Ihre Aufsichtspflicht und die Verantwortung für Ihre Kinder ernst.
2. Kindern mit Erkältungssymptomen ist das Benutzen des Spielplatzes nicht gestattet, Eltern bzw. Begleitpersonen müssen ebenfalls frei von Erkältungszeichen sein.
3. Achten Sie bitte darauf, dass Kinder und Eltern die Abstandsregelung von 1,5 Metern auf dem Spielplatzgelände einhalten. Tragen Sie dafür Sorge, dass es zu keiner Überfüllung des Spielplatzes kommt, damit die Abstände immer eingehalten werden können.
4. Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall in die dafür bereitgestellten Behälter.
5. Achten Sie darauf, dass die Kinder zu Hause, nach dem Spielen im Freien, die Hände gründlich waschen.

Notbetreuung in Kitas und Schulhorten erweitert

Für den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung in Sachsen hat die Staatsregierung am 1. Mai eine neue Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beschlossen. Danach sind Betreuungsangebote in der Kindertagespflege ab dem 4. Mai wieder möglich.

Betreuungsangebote werden weiterhin für Kinder, deren Eltern oder der alleinige Sorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur (Auflistung s.u.) tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind, bereitgestellt.

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Elternbeiträge nur bei Nutzung der Betreuungsangebote Wie der Sächsische Städte- und Gemeindetag mitgeteilt hat, haben sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem sächsischen Finanzminister darauf verständigt, dass für Eltern, die derzeit keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege oder Horten nutzen können, bis 24. Mai 2020 auch keine Beiträge anfallen. Nur wer die Notbetreuung für systemrelevante Berufe nutzt, entrichtet dafür auch die entsprechenden Elternbeiträge.

„Die Stadt Plauen wird allerdings aus buchungstechnischen Gründen die Elternbeiträge für den gesamten Monat Mai aussetzen. Eine entsprechende Verrechnung erfolgt dann zu gegebener Zeit“, so Lutz Schäfer, Fachbereichsleiter Jugend und Soziales bei der Stadt Plauen.

Sektoren und Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung:

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Sächsischer Landtag
– Polizei
– Justizvollzug, einschließlich Ausbildungsstätten
– Gerichte und Staatsanwaltschaften
– Krisenstabspersonal
– Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht
– Bergsicherungsbetriebe und Grubenwehren
– Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen
– Opferschutzeinrichtungen
– betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes einschließlich der Bundeswehr sowie der sächsischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit und der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften einschließlich ihrer Sozialverbände
– Notarinnen und Notare einschließlich betriebsnotwendiges Kanzleipersonal
– Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich betriebsnotwendiges Kanzleipersonal
– Steuerberaterinnen und Steuerberater einschließlich betriebsnotwendiges Kanzleipersonal
– Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
– rechtliche Betreuerinnen und Betreuer im Sinne von § 1896 BGB

Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit
– Telekommunikation, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Post, Energieversorgung
einschließlich Tankstellen und Mineralölunternehmen (Netzsicherstellung)
– Wasserversorgung
– Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung, Kreislaufwirtschaft)
– Luftverkehr (betriebsnotwendiges Personal)
– ÖPNV, SPNV, EVU (betriebsnotwendiges Personal)
– Binnenschifffahrt (betriebsnotwendiges Personal)
– Rundfunk, Fernsehen, Presse einschließlich Erzeugung von Pressedruckerzeugnissen
– Banken und Sparkassen
– Krankenkassen (betriebsnotwendiges Personal)
– Rentenversicherung (betriebsnotwendiges Personal)
– Gesetzliche Unfallversicherung (betriebsnotwendiges Personal)
– Bestattungswesen

Wirtschaft und Handel

– Ernährungswirtschaft und Land-und Forstwirtschaft
– Lebensmittelhandel und-großhandel
– Transport und Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs
– Verkaufspersonal im Einzelhandel
– Handwerker
– Gewerkschaften
(text:plauen/seb,foto:seb)

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2020-05-06

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