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Plauen will öffentliche Trinkgelage verbieten

Erbetteln von Geld mit Tieren soll verboten werden

  Rathaus Plauen Plauens Polizeiverordnung (PVO) ist aktualisiert worden. „Es ist erforderlich, eine Neufassung zu beschließen – vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen seit 2006, neuer Gesetzlichkeiten und auch der Kreisgebietsreform“, so Wolfgang Helbig, Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung.

Das Regelwerk mit neun Abschnitten und 22 Paragraphen war Mitte der 90iger Jahre entwickelt, 2002 und 2006 überarbeitet worden. Nun wurde die überarbeitete Fassung erstmalig im Stadtrat vorgestellt. Die Zeitschiene bis zum Beschluss ist lang, lässt viel Zeit für Diskussion und Beratung – Beschlussfassung im Stadtrat am 24. Juni.

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Erbetteln von Geld mit Tieren

Hinzugefügt wurde auch das Verbot, Tiere zum Zwecke des Erbettelns von Geld oder Sachleistungen zur Schau zu stellen, denn in den Wintermonaten fallen regelmäßig „Zirkusangehörige“ in der Innenstadt auf, die unter anderen Ponys bei sehr starker Kälte den ganzen Tag an einer Stelle ausharren lassen, um so die Aufmerksamkeit und die Spendebereitschaft der Passanten zu steigern.

Alkohol in der Öffentlichkeit

Brandheißes Thema ist immer wieder das Auftreten größerer Gruppen, die sich in aller Öffentlichkeit betrinken. Dies soll mit dem neuen Paragraph 9 geändert werden: „Verbotenes Verhalten auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen und Einrichtungen und andere öffentliche Beeinträchtigungen und Belästigungen“ heißt es da. Hauptaugenmerk wurde auf den Alkoholkonsum in Gruppen und das wiederkehrende Treffen bzw. Versammeln von Personen an denselben Orten mit Behinderung oder Abhaltung anderer bei oder an der Nutzung der öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen gelegt.

„Diese Regelungen waren vor allem aus den im vergangenen Sommer gemachten Erfahrungen und neu entstandenen Gegebenheiten notwendig“, erläutert Helbig. Und er fügt an: „Da es sich im vergangenen Jahr bewährt hat, werden wir ab etwa Mitte Mai wiederum einen privaten Sicherheitsdienst zur Unterstützung des gemeindlichen Vollzugsdienstes und des Polizeivollzugsdienstes in der Innenstadt einsetzen.“ (pl)

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2010-05-04

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