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Plauen darf nur an zwei Adventssonntagen öffnen

Adventssonntage Aus den vier verkaufsoffenen Adventssonntagen in Plauen wird nichts. Die Geschäfte in der Stadt dürfen nur am ersten und am vierten Advent in der Zeit zwischen 12:00 und 18:00 Uhr öffnen.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen kam beim sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) mit ihrer einstweiligen Verfügung durch. Das Gericht entschied für die Kirche und setzte damit die Verordnung der Stadt Plauen zur Ladenöffnung an Adventssonntagen teilweise außer Kraft.

 

Verstoß gegen Sonntagsschutz

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Begründet hat das Gericht die Entscheidung, dass die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Freigabe von vier aufeinander folgenden Sonntagen zur Ladenöffnung bisher höchstrichterlich noch nicht geklärt sei. Das öffnen an allen Adventssonntagen dürfte der Bedeutung des verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutzes nicht gerecht werden, so das Gericht in einer Mitteilung am Dienstag. Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Das aussitzen des Problems von Seiten der Stadt Plauen brachte somit keinen Erfolg. Auch die 300jährige Tradition des Plauener Weihnachtsmarktes, den die Stadt in ihrer Stellungnahme anführte, änderte an der Entscheidung des Gerichtes nichts. Die zwei übrigen verkaufsoffenen Sonntage hängen nun in der Luft.

 

Stadtrat Brückner fordert Aufklärung

„Die Stadt hat mit ihrer wartenden Haltung nicht nur die Rechtslage gänzlich falsch eingeschätzt, sondern auch das Rechtsinstitut der einstweiligen Verfügung verkannt. Denn dieses dient ja gerade der Herbeiführung einer eindeutig klaren Rechtslage unabhängig vom Vorhandensein eines rechtskräftigen Urteils“, sagte am Dienstag Stadtrat Dirk Brückner.

Brückner fordert nun eine Aufklärung durch die Stadtverwaltung dahingehend, wie eine derartige rechtliche Fehleinschätzung erfolgen konnte. „Um ein derartiges Chaos für die Plauener Händlerschaft im Jahr 2010 zu vermeiden, sollte frühzeitig mit der Planung der Sonntagsöffnungen für die Stadt Plauen begonnen werden“

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Oberbürgermeister lädt zum Weihnachtsmarkt ein

„Für mich heißt das, wir laden alle Gäste aus Sachsen, Bayern und Thüringen an den beiden Sonntagen 29. November und 20. Dezember nach Plauen ein, um ihre Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Und darüber hinaus hat Plauen einen wunderschönen Weihnachtsmarkt, der vom 26. November bis zum 22. Dezember jeden Tag einen Besuch lohnt“, kommentierte Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer den Gerichtsbeschluss des OVG. Am Donnerstag will er das Thema im Stadtrat ansprechen.

Von Martin Reißmann

 

2009-11-10

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