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Parken beim McDonald’s jetzt erlaubt

Regelung ab Mitte Mai

Kurzzeitparken auf der Klosterstraße unterhalb McDonald’s wird ab Mitte des Monats Mai mit Parkscheinen erlaubt. „Der Bedarf ist da, wie wir immer wieder sehen, und momentan wird dort immer wieder falsch geparkt“, sagt Evelyn Schramm, Fachgebietsleiterin Straßenverkehrsbehörde.

Dieses kurze Parken soll nun legalisiert werden. „Die Fahrzeuge stellen keine Behinderung dar, und wir wollen den Fahrzeughaltern gern entgegenkommen“, so Evelyn Schramm. Parken ist bis zur Höchstdauer einer Stunde montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr möglich, gezahlt wird am Parkscheinautomat. (pl)

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2010-04-15

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