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Mord an Heike Wunderlich: Urteil wohl erst 2018

Grausige Details werden beim Prozess bekannt

Mord an Heike Wunderlich: Urteil wohl erst 2018 Der Prozess um den Mord und die Vergewaltigung an Heike Wunderlich in Plauen vor 30 Jahren wird sich wohl noch bis Ende des Jahres hinziehen. Prozessbeobachter halten ein Urteil sogar erst 2018 für möglich. Statt der ursprünglich geplanten elf Verhandlungstage am Landgericht Zwickau sind inzwischen bis Jahresende vorläufig mehr als 90 Prozesstage geplant.

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Beim Prozess gegen den 61-jährigen Helmut S. sind grausame Details über den brutalen Mord an Heike Wunderlich ans Licht gekommen. Der vorbestrafte Mann wurde 2016 durch eine neu DNA-Spur überführt. Der Täter sei hemmungslos und brutal mit dem Opfer umgegangen, ergaben die Untersuchungen der Rechtsmedizin. Im Intimbereich gab es zahlreiche Verletzungen. Die Rechtsmediziner fanden bei der Obduktion zudem eine Münze in der Vagina. Sie müsse vom Täter stammen, so Rechtsmediziner Hans-Peter Kinzl.

Zweite Spermaspur an Heikes Hose

An der Thermohose von Heike ist Sperma eines zweiten Mannes gefunden worden. Er gab bei seiner Aussage vor Gericht aber an, mit der jungen Frau kein Sex gehabt zu haben. Wie sein Sperma auf die Hose kam, kann er nicht sagen. Eine zweite Spermaspur auf der Hose soll von Heikes letztem Freund stammen. Gegen beide Männer wurde schon damals ermittelt. Beide hatten für den Tatzeitpunkt aber ein Alibi.

Heike sei nicht gleich mit jedem losgezogen oder ins Bett, meinte Arbeitskollegin und Freundin Jeanette D. vor Gericht. Sie verbrachte den Abend mit Heike, war die Letzte, die sie lebend sah. Die junge Stickerin war beliebt, aber eher zurückhaltend, meinte die Freundin.

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Helmut S. stand schon mehrmals vor Gericht

Der Angeklagte Helmut S. wurde 1955 in Zwickau geboren. Bereits nach der 8. Klasse verließ er die Schule und erlernte die Berufe des Gleisbauers und des Schlachters. In Plauen war er Kranfahrer. Er musste sich in dieser Zeit auch immer wieder vor den Gerichten der DDR verantworten, unter anderem wegen Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung und sexuelle Nötigung.

Anklage nach DDR-Strafrecht

Weil die Tat zu DDR-Zeiten verübt worden ist, wird der Frührentner und durch einen Schlaganfall behinderte Mann nach DDR-Strafrecht verurteilt und muss sich des Mordes verantworten – Paragraf 112 des Strafgesetzbuches der DDR. Im Falle einer Verurteilung könnte Helmut S. mit einer etwas milderen Strafe rechnen. Das Mindeststrafmaß für Mord in der DDR betrug zehn Jahre und nicht zwangsläufig eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die 18-jährige Näherin Heike Wunderlich starb im April 1987 in einem Waldstück in der Nähe des Chrieschwitzer Hanges auf grausame Weise. Es war kalt und regnete. Laut den Ermittlungen wurde sie mit ihrer eigenen Unterwäsche erdrosselt, lag nackt im Wald. Nur das Gesicht war mit einem Kleidungsstück bedeckt. Es gab Gewalteinwirkungen an Rücken und Brust sowie Verletzungen an Gliedmaßen, Gesicht und im Genitalbereich. (mr, foto:f.vacik)

2017-02-14

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