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Mehr Fördermittel für Abwassererschließungen

ZWAV reagiert auf Erhöhung

Die sächsischen Abwasserentsorger – so auch der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV) – können zukünftig mehr Fördermittel für zentrale Abwassererschließungen erhalten. Dies gab das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bekannt. Um diese Verbesserung schnellstmöglich auch im ZWAV begleiten zu können, findet am 8. Juli eine Sondersitzung der Verbandsversammlung statt.

Dabei wird der Verbandsversammlung vom Verbandsvorsitzenden Ralf Oberdorfer vorgeschlagen, die so genannten 3.000-Euro-Maßnahmen auf diese neue Fördermittelgrenze von 3.600 Euro anzupassen, heißt es in einer Mitteilung. Das heißt, bisher wurde vom Freistaat Sachsen für Erschließungskosten für Abwasseranlagen von bis zu 3.000 Euro je Einwohner (EW) ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt. Die förderfähigen Kosten wurden nun von 3.000 auf 3.600 Euro pro Einwohner erhöht.

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Da das Abwasserbeseitigungskonzept bisher Erschließungsmaßnahmen mit Kosten von bis zu 3.000 Euro pro Einwohner vorsieht, wird eine Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzepts erfolgen. Hierüber soll auch die Verbandsversammlung am 8. Juli entscheiden.

Der Verband schätzt ein, dass von den im ABK Vogtland festgelegten zentralen Erschließungen von rund 2.500 Einwohnern bis 2015 dadurch noch zusätzlich knapp 1.000 Einwohner zentral erschlossen werden können.

Mit diesen Beschlüssen kommt der ZWAV außerdem den Grundstückseigentümern entgegen, die sich dann erst über der Bausumme von 3.600 Euro an teureren zentralen Investitionsvorhaben beteiligen müssen, um ihre eigene private biologische Kleinkläranlage zu vermeiden.

Bereits im Jahr 2009 hatte die Verbandsversammlung die Durchführung der so genannten 3.000-Euro-Maßnahmen beschlossen. Hierbei beteiligen sich die Anwohner an den Erschließungskosten, so dass auch eigentlich unwirtschaftliche Erschließungsmaßnahmen mit Kosten über 3.000 Euro pro Einwohner bei Einigkeit der Grundstückseigentümer durchgeführt werden können.

Die meisten der jedoch noch privat zu bauenden Kleinkläranlagen bis 2015 sind von diesen neuen Regelungen unberührt.

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Nochmals deutlich gesagt werden muss, dass diese Fördermittel keine Investitionszuschüsse sind, sondern lediglich bessere Zinskonditionen. Die Investitionssumme muss nach wie vor vollständig vom Zweckverband bereitgestellt werden. Deswegen muss es die Investitionsgrenze von 3.000/3.600 € auch in Zukunft geben. (zwav)

2013-06-06

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