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Leiharbeit im Vogtland boomt weiter

DGB nennt Entwicklung besorgniserregend

Immer mehr gemeldete offene Stellen bei der Agentur für Arbeit Plauen kommen aus dem Bereich der Leiharbeit. An den 1.307 gemeldeten Stellen im Juli betrug der Anteil der Leiharbeit über 26 Prozent. Das teilt der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Südwestsachsen mit (DGB).

„Damit verbirgt sich hinter jeder vierten offenen Stelle ein Leiharbeitsplatz. Im Januar dieses Jahres lag der Anteil noch bei 18,1 Prozent. Die Zahl der gemeldeten Stellen insgesamt im Agenturbezirk Plauen steigerte sich von Januar bis Juli um knapp 60 Prozent, die der Leiharbeit um rund 130 Prozent. Die Ausweitung der Leiharbeit als ein Instrument, um die Löhne zu drücken und des „Heuerns und Feuerns“ hält auch im Vogtland unvermindert an. Die Leiharbeit setzt zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedauerlicherweise zu einem neuen Höhenflug an, der solange anhalten wird, bis die Bundesregierung der Lohndrückerei endlich ein Ende bereitet. In der Leiharbeit muss endlich das Prinzip „Gleiches Geld für Gleiche Arbeit“ gelten“, sagte die Regionsvorsitzende des DGB Südwestsachsen Sabine Zimmermann.

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Besorgniserregend ist aus gewerkschaftlicher Sicht das hohe Verarmungsrisiko der Leiharbeitskräfte. Wesentliche Ursache dafür ist, das im Vergleich zu allen Beschäftigten 25 bis 30 Prozent niedrigere Lohnniveau im Bereich der Leiharbeit; im Helferbereich sogar rd. 45 Prozent.

In den alten Bundesländern sind 9 Prozent der Leiharbeitskräfte mit sozialversichertem Job auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen, im Osten sogar 11,7 Prozent. Bei eintretender Arbeitslosigkeit wird das Verarmungsrisiko für Leiharbeitskräfte noch größer. Bereits jeder vierte (25,33 Prozent) der Leiharbeiter, die aus einem sozialversicherten Job arbeitslos wurden, war 2009 im Vogtlandkreis direkt auf Hartz IV angewiesen.

„Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln und Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf den Weg bringen. Dass in Deutschland unbegrenzt durch die Anwendung von Tarifverträgen von der Gleichbehandlung abgewichen werden kann, ist nach Auffassung des DGB mit der neuen EU-Richtlinie zur Leiharbeit nicht zu vereinbaren. Um den Schutz der Leiharbeiter durchzusetzen, müssen auch die Rechte der Betriebsräte in den Entleihunternehmen gestärkt werden. Besonders im Bereich des verarbeitenden Gewerbes, dem Haupteinsatzbereich von Leiharbeit, findet derzeit ein massiver Austauschprozess von regulärer Beschäftigung durch Leiharbeit statt. Die Bundesregierung darf der Erosion des Normalarbeitsverhältnisses nicht länger tatenlos zusehen“, meint die Gewerkschafterin. (DGB)

2010-08-25

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