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Fünf Millionen Euro Strafe für ZWAV Plauen

Signalwirkung für sächsischen Kommunen

Der Rechtsstreit des Zweckverbands Wasser Abwasser Vogtland (ZWAV) in Plauen gegen die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) steht vor einem überraschend schnellen Ende. Wie das Landgericht Stuttgart mitteilte, hat nun auch die LBBW gegenüber dem Gericht die Annahme des gerichtlichen Vergleichsvorschlags erklärt, teilt die Stadt Plauen mit.

In dem Gerichtsverfahren geht es um hohe Schäden aus einer Zinswette. Der Vergleich sieht vor, dass der ZWAV lediglich 1,9 Millionen Euro an die LBBW zahlt. Außerdem muss der ZWAV die bisher aus dem Geschäft eingenommenen Zinsen zurückzahlen. Damit liegt der Schaden für Zweckverband bei rund fünf Millionen Euro. Insgesamt hatte ein Verlust von bis zu 105 Millionen Euro gedroht. Dies entspricht einer Erfolgsquote von über 98 Prozent. Schließlich muss die LBBW auch rund 85 Prozent der Kosten des Gerichtsverfahrens erstatten.

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Die Geschäftsleitung des ZWAV zeigt sich über die rasche Erledigung des Rechtsstreits erleichtert. Damit ist gesichert, dass es nicht zu einer Mehrbelastung der vogtländischen Bürger aufgrund des Geschäfts mit der ehemaligen SachsenLB kommt.

Aus Sicht der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, München, die den ZWAV in dem Rechtsstreit vertritt, hat dieser Verfahrensausgang auch für die übrigen sächsischen Kommunen Signalwirkung: „Die LBBW wollte offenbar eine gerichtliche Klärung des Vorwurfs vermeiden, ihr Swap sei wucher-ähnlich sittenwidrig gestaltet gewesen“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck die jetzige Annahme des Vergleichs. „Der Verlauf des Rechtsstreits hat gezeigt, dass man den betroffenen Kommunen dringend davon abraten muss, sich außergerichtlich auf niedrige Vergleichsquoten mit der LBBW einzulassen.“

Bei einer konsequenten Verfolgung der Ansprüche, ggf. durch Klage, kann offensichtlich ein deutlich besseres Ergebnis erreicht werden. Die hohe Vergleichsquote einschließlich der Kostenregelung kommt fast schon einem Anerkenntnis durch die Bank gleich. Ein Gang durch die gerichtlichen Instanzen über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren erübrigt sich für den ZWAV damit. (plauen/mar)

2013-02-11

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