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Bundesweite Prüfungen gegen Schwarzarbeit in der Gastronomie

Im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Gastronomie kontrollierten die Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt in der Woche vom 08.09. bis 14.09.2008 in Thüringen und im Bezirk der Landesdirektion Chemnitz insgesamt 461 Gastronomiebetriebe. Bei diesen Prüfungen führten sie rund 1.200 Personenbefragungen durch.

Bei diesen Befragungen sowie der einhergehenden Prüfung der Geschäftsunterlagen stellten die Zöllner bereits vor Ort in rund 160 Fällen Unregelmäßigkeiten fest. Dabei handelte es sich in 90 Fällen um den Verdacht des Leistungsbetruges durch die Arbeitnehmer. In ca. 40 Fällen versäumten es die Arbeitgeber ihre Angestellten beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzumelden.

Hintergrund zum Leistungsbetrug:

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Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich der zuständigen Agentur für Arbeit, der ARGE oder dem Sozialamt mitzuteilen. Insbesondere ist jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilungspflichtig, da das daraus erzielte Einkommen bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt wird. In der Regel wird die Leistung dann gekürzt. Das bedeutet, dass sich z.B. das ausgezahlte Arbeitslosengeld verringert oder ganz entfällt.

Unterbleibt die Mitteilung über geänderte Verhältnisse gegenüber dem Arbeits- oder Sozial-amt, so liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor. Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Leistungsmissbrauchs können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug. (mr)

17.09.2008

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