- Montag, 5 Januar 2026, 17:23 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Umzug ohne Sorgen: Verbraucherzentrale Plauen warnt vor teuren Vertragsfallen
Umzugsunternehmen: Verträge genau prüfen
Ein Wohnungswechsel bringt oft Stress mit sich – dabei geraten viele Verbraucherinnen und Verbraucher unbemerkt in Vertragsfallen. Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Hinweise, wie sich unnötige Kosten vermeiden lassen.
Wer ein Umzugsunternehmen beauftragt, sollte vor Vertragsabschluss genau prüfen, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Dazu zählen unter anderem die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, die Einrichtung von Halteverbotszonen, das benötigte Packmaterial sowie der Ab- und Aufbau von Möbeln. Auch sollte klar geregelt sein, ob Bohrlöcher verschlossen werden und ob ein Festpreis oder eine Abrechnung nach Stunden vereinbart wird.
Nachsendeauftrag und Rundfunkbeitrag nur über Originalanbieter
Davon hängt auch ab, wie viele Arbeitskräfte verbindlich eingeplant sind. „Seriöse Unternehmen schauen sich vorab an, was transportiert werden muss, und erstellen daraufhin ein konkretes Angebot“, erklärt Jasmin Trautloft, Leiterin der Beratungsstelle Plauen. Vorauszahlungen sollten vermieden werden. Wird Druck ausgeübt, empfiehlt sie einen Anbieterwechsel. Besonders bei sogenannten Seniorenumzügen sei eine sorgfältige Prüfung wichtig, da Verträge hier häufig zu viele oder überteuerte Positionen enthalten.
Nachsendeaufträge für Post sowie Ummeldungen beim Rundfunkbeitrag sollten ausschließlich über die offiziellen Anbieter erfolgen. Für den Nachsendeauftrag ist die Deutsche Post zuständig, für den Rundfunkbeitrag der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Unseriöse Drittanbieter verlangen oft hohe Gebühren für Leistungen, die entweder günstiger oder kostenfrei sind.
Die Ummeldung beim Rundfunkbeitrag ist kostenfrei. Wer unsicher ist, ob er sich auf der richtigen Internetseite befindet, sollte das Impressum am Seitenende prüfen, rät Trautloft.
Strom, Gas und Telefon: Vertrag läuft oft weiter
Ein Umzug bedeutet nicht automatisch einen neuen Vertrag für Strom, Gas oder Telefon. Anbieter müssen rechtzeitig über den Wohnungswechsel informiert werden. In der Grundversorgung gilt meist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Auszug, bei vielen Sonderverträgen sind es sechs Wochen.
Kann der bisherige Anbieter den neuen Wohnort beliefern und teilt dies innerhalb der vorgesehenen Frist mit, läuft der Vertrag weiter. Dabei sollten Verbraucher jedoch darauf achten, dass keine neue Mindestlaufzeit beginnt und keine zusätzlichen Umzugs- oder Servicegebühren entstehen. Besteht am neuen Wohnort bereits ein Vertrag oder ist eine Belieferung nicht möglich, kann ein Sonderkündigungsrecht greifen. „So lässt sich vermeiden, doppelt zu zahlen oder unbemerkt eine neue Laufzeit von 24 Monaten einzugehen“, erklärt Trautloft.
Verbraucherzentrale Plauen bietet Unterstützung
Bei Vertragsproblemen oder unklaren Zahlungsforderungen unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen mit individueller Beratung. Termine können telefonisch oder online vereinbart werden. Ansprechpartnerin in und um Plauen ist Beratungsstellenleiterin Jasmin Trautloft.








