- Montag, 18 März 2019, 14:03 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Sächsisches Förderprogramm stärkt ländlichen Raum
SAB informiert am 2. April in der IHK Regionalkammer Plauen
Mit der neuen Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ unterstützt der Freistaat Sachsen Investitionen kleiner Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und überwiegend regionalem Absatz bis 50 km Umkreis mit einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent ihrer förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise einer maximalen Förderhöhe von 200.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist neben einer konzeptionellen Weiterentwicklung des Unternehmens unter anderem ein Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 20.000 Euro. Das Programm richtet sich an viele Branchen, vom Handwerksbetrieb über die Kultur- und Kreativwirtschaft, den Einzelhandel, das produzierende Gewerbe, die Beherbergung und die Gastronomie bis hin zu vielen Dienstleistungen freier Berufe. Besonders unterstützt werden Unternehmensnachfolgen.
Gefördert werden Investitionen für Neuanschaffungen. Dazu zählen zum Beispiel Gebäude, Maschinen und Anlagen, Patente und Lizenzen. Ausgenommen sind unter anderem der Kauf von Fahrzeugen, der Erwerb von Grundstücken und von gebrauchten Wirtschaftsgütern. Weitere Informationen zum Förderprogramm bietet eine Veranstaltung der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
Am Dienstag den 2. April 2019 von 14:00 bis 16:00 Uhr in der IHK Regionalkammer Plauen in der Friedenstraße 32.
Anmeldungen sind bis 01. April 2019 online über www.chemnitz.ihk24.de unter Dok.- Nr. 123123437 erwünscht. Für Rückfragen steht Florian Schinnerling unter Tel. 03741 214 3310 zur Verfügung.(text:ihk/seb,foto:archiv/seb)
2019-03-17