- Freitag, 30 Januar 2026, 15:39 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit in Sachsen und bundesweit
DIN VDE V 0126-95 regelt Technik, Anschluss und Sicherheit von Steckersolargeräten verbindlich
Eine neue Produktnorm schafft klare Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke. Einheitliche technische Vorgaben sorgen dafür, dass Steckersolargeräte sicher betrieben werden können und Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Rechtssicherheit erhalten.

Einheitliche Regeln für Steckersolargeräte
Mit der Einführung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 gelten für Balkonkraftwerke verbindliche technische Standards. Die Norm legt fest, wie sogenannte Steckersolargeräte Strom sicher in das häusliche Netz einspeisen dürfen. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten beim Betrieb kleiner Solaranlagen zu beseitigen und einen verlässlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen profitieren private Haushalte vor allem von klaren Vorgaben zu Anschluss, Leistung und Sicherheit. Wer sein Balkonkraftwerk normgerecht betreibt, kann Solarstrom ohne rechtliche Grauzonen nutzen.
Anschluss über die Haushaltssteckdose geregelt
Die neue Norm erlaubt den Anschluss von Balkonkraftwerken über eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker, sofern bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Dazu zählen Schutzumhüllungen an den Kontakten, ein integrierter Trennschalter oder entsprechende Schutzvorrichtungen im Wechselrichter. Der bislang häufig empfohlene spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker bleibt weiterhin zulässig. Nicht erlaubt ist dagegen der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Um eine sichere Installation zu ermöglichen, müssen die Anschlussleitungen der Geräte mindestens fünf Meter lang sein.
Klare Leistungsgrenzen für Anlagen
Die Norm definiert auch die maximal zulässige Leistung von Balkonkraftwerken. Die Einspeiseleistung des Wechselrichters ist auf 800 Watt begrenzt. Bei Nutzung einer Haushaltssteckdose dürfen die Solarmodule eine Leistung von bis zu 960 Watt erreichen. Wird ein spezieller Energiesteckvorrichtungsstecker verwendet, sind Modulleistungen von bis zu 2.000 Watt zulässig. Pro Haushalt darf jeweils nur ein Balkonkraftwerk betrieben werden. Diese Vorgaben sollen eine sichere Netzintegration gewährleisten und Überlastungen vermeiden.
Anforderungen an Montage und mechanische Sicherheit
Hersteller sind verpflichtet, klar anzugeben, für welche Einsatzbereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Die Befestigungen müssen so ausgelegt sein, dass sie den am Installationsort zu erwartenden Wind- und Schneelasten standhalten. Unabhängig von der Norm gilt, dass Balkonkraftwerke fachgerecht montiert und zuverlässig gegen Absturz gesichert werden müssen.
Anmeldung und rechtliche Hinweise für Mieterinnen und Mieter
Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Einige Anbieter übernehmen die Registrierung als Service.
Wer ein Balkonkraftwerk an der Fassade oder an der Balkonbrüstung anbringen möchte, benötigt die Zustimmung der Eigentümerseite. Da es sich um eine privilegierte bauliche Veränderung handelt, darf diese Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Bei Konflikten unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen einer Rechtsberatung.
Bedeutung der Norm für Verbraucherinnen und Verbraucher
Nach Einschätzung von Energieexperten schafft die neue Norm mehr Transparenz und Sicherheit im Alltag. Balkonkraftwerke gelten als niedrigschwelliger Einstieg in die private Stromerzeugung, da sie direkt über einen Steckanschluss nutzbaren Solarstrom liefern. Die verbindlichen Vorgaben sorgen dafür, dass kleine Solaranlagen sicher betrieben und künftig breiter eingesetzt werden können. Dadurch wird der Zugang zur eigenen Stromproduktion weiter erleichtert.








