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Forstbehörde informiert zu Borkenkäfern

Die Gefahr schlummert im Boden – Vermehrung der Borkenkäfer verhindern

Die Stürme der letzen Monate haben die Waldbesitzer im Vogtland beunruhigt. Nachdem bereits ein Großteil des Schadholzes im Januar aus den Wäldern beräumt war, folgte am 31. März 2015 ein weiterer Frühjahrssturm. „Aufgrund der Dominanz der Baumart Fichte in den vogtländischen Wäldern gab es ein geschätztes Schadholzaufkommen von ca. 20.000 fm.“, fasst Kay Oertel, SGL Forst im Landratsamt zusammen.

„Besonders flachwurzelnde Fichten auf Nassstandorten und an bereits aufgerissenen Bestandsrändern, sowie an den Rändern von größeren Bestandeslücken, fielen zum Opfer. Hinzu kommen auf die gesamte Waldfläche verteilte Einzel- und Nesterwürfe sowie Bruchholz.“, so der Fachmann.

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Die Gefahr schlummert im Boden und in alten, nicht beräumten Käfernestern aus dem Vorjahr. „Ab einer Temperatur von 16 Grad Celsius und trockener Witterung werden die Borkenkäferarten Buchdrucker und Kupferstecher aktiv. Die geschädigten Bäume bieten für die schwärmenden Borkenkäfer optimale Brutraumbedingungen.“, warnt Oertel.

Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Borkenkäferarten resultiert aus ihren Fähigkeiten in einem Jahr mehrere Generationen und sogenannte Geschwisterbruten hervorzubringen, was ein enormes Vermehrungspotenzial darstellt. Zum anderen können die Käfer bei einer ausreichenden Populationsdichte gesunde Bäume besiedeln, die einen Massenangriff nicht standhalten und durch die Zerstörung oder Schädigung von wichtigen Gewebeteilen absterben. Somit ist es möglich, dass aus einem befallenen Baum im Frühjahr, bei optimalen Entwicklungsbedingungen für die Borkenkäfer, bis zu mehrere 100 neue Käferbäume entstehen können.

Um eine Massenvermehrung der genannten Borkenkäferarten zu verhindern, appelliert die Forstbehörde an die Waldbesitzer, umgehend ihre Waldbestände zu kontrollieren und angefallenes Schadholz so schnell wie möglich aufzuarbeiten und abzutransportieren. Parallel dazu werden die Revierförster der Unteren Forstbehörde, sofern im Rahmen der Forstaufsicht Bruch- und Wurfnester festgestellt werden, die betroffenen Waldbesitzer darüber schriftlich informieren. Für die Beräumung von bruttauglichem Schadholz ist der Waldbesitzer laut Sächsischen Waldgesetz verpflichtet. Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Landkreisrevierförster gerne zur Verfügung unter Telefon 03741 / 392-1970.

Die Aufarbeitung von Sturmholz birgt ein hohes, oft unkalkulierbares Gefahrenrisiko, da die Bäume häufig unter Spannung stehen. Obere Priorität hat daher der Arbeitsschutz. Bei Bedarf sollte immer auf qualifizierte Arbeitskräfte und geeignete Technik zurück gegriffen werden. Beratend stehen zudem die Revierleiter des Staatsbetriebes Sachsenforst, forstliche Lohnunternehmer sowie die örtlichen Forstbetriebsgemeinschaften zur Seite.

Waldbesitzerinformation: Kontrollen nach dem Pflanzenschutzgesetz im Privat- und Körperschaftswald

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Für den Sachkundenachweis haben bisher ein berufliches Zeugnis oder eine Sachkundeprüfung als Nachweis ausgereicht. Die bisherigen Ausbildungs- und Befähigungsnachweise gelten nur noch bis zum 26.November 2015 fort, heißt es für die rund 7.000 Waldbesitzer im Vogtlandkreis. Die betroffenen Personen können bis zum 26. Mai 2015 beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) den neuen Sachkundenachweis beantragen. Nur diese können Pflanzenschutzmittel anwenden und sind verpflichtet, in einem Dreijahreszeitraum eine amtlich anerkannte Fortbildung zu besuchen.

Weitere Informationen und Kontaktdaten zur Problematik „Sachkundenachweis“ finden Sie unter www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/11900.htm. Die speziell für den Wald zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind im Pflanzenschutzmittel-verzeichnis Teil 4: Forst aufgeführt, welches aktuell hier eingesehen werden kann unter:

Zur Überprüfung hat der Gesetzgeber die Unteren Forstbehörden mit einer Kontrollbefugnis ausgestattet. Weitere Infos finden Sie im Internet unter www.vogtlandkreis.de/forst . (forst)

2015-05-28, 17:38:41

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