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Fördermittel für barrierefreien Umbau in Sachsen

Eigenständig und mobil

Die Wahrscheinlichkeit, an Leiden wie Osteoporose oder Arthrose (häufige Folge: Arthritis) zu erkranken, nimmt mit steigendem Alter zu. Damit einher gehen Schmerzen und Einschränkungen der Beweglichkeit. In jungen Jahren sind es häufig Verletzungen und bestehende Behinderungen, die Betroffene an Mobilitätshilfen wie einen Rollator oder gar in den Rollstuhl zwingen. Während öffentlicher Raum in Sachsen immer häufiger barrierefrei gestaltet ist, besteht in den privaten vier Wänden meist Nachholbedarf.

Fördermittel für barrierefreien Umbau in Sachsen

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Was bedeutet barrierefrei?

“Barrierefrei”, “barrierefrei”, “altersgerecht” und “rollstuhlgerecht”: Begriffe, die gerne mal über einen Kamm geschert werden, in Wahrheit jedoch klar zu unterscheiden sind. Denn nur die Begriffe “rollstuhlgerecht” und “barrierefrei” sind durch § 4 des deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie die Vorgaben der DIN 18040-1 (öffentlicher Raum) und DIN 18040-2 (privater Wohnraum) genau definiert. Andere Begrifflichkeiten lassen hingegen mehr Spielraum – zum Beispiel hinsichtlich der Maße, Türbreiten und Abstände.

 

In § 4 BGG heißt es:

 

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

 

Wieso Wohnraum “barrierefrei” gestalten?

 

Nicht immer muss ein akuter Grund vorliegen (Alters, Behinderung, Unfall), um Barrieren in den eigenen vier Wänden abzubauen. Vielmehr eignet sich eine barrierefreie bzw. wenigsten barrierearme Modernisierung auch als prophylaktische Maßnahme. Denn umfangreich renoviert werden Teilbereiche in deutschen Eigenheimen ohnehin nur sehr selten. Wieso also nicht gleich fürs Alters vorsorgen?

 

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Am häufigsten ist das Badezimmer von Renovierungsabsichten betroffen. Eine 2019 vom Allensbach Institut für Demoskopie durchgeführte Befragung zeigt dies deutlich. Die Erhebung zeigt aber auch, dass die Absichten sich nur selten auf barrierefreie Modernisierungen beziehen. Und das, obwohl moderne Badeinrichtung wie bodenebene Duschen die Anforderung an barrierefreien Wohnraum ohnehin häufig erfüllen.

Immobilienwert erhöhen und Kosten sparen

Man stelle sich das Szenario vor, dass nur wenige Jahre nach erfolgter Renovierung eine Notwendigkeit für barrierefrei oder rollstuhlgerecht gestalteten Wohnraum entsteht. Um jetzt einen Umzug zu vermeiden, müsste erneut kostenintensiv renoviert werden. Hätte man vorgesorgt und direkt altersgerecht modernisiert, so hätte man sich die zweite Renovierung gespart.

 

Zudem ist barrierefreier Umbau dank verschiedener Fördermittel nur unwesentlich kostensiver. Zeitgleich wird der Immobilienwert durch barrierefreie Duschen, rollstuhlgerechte Bodenbeläge sowie Treppenlifte oder private Personenaufzüge (Homelifte) erhöht. Selbst wenn das Haus, aus welchem Grund auch immer, zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden soll, lässt sich auf BAsis der barrierefreien Gestaltung ein höherer Preis erzielen. Dazu gibt es Portale zur Kostentruktur.

 

Fördermittel: regional und überregional

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert altersgerechten, barrierefreien Umbau mit einem zinsgünstigen Kredit. Beantragt werden können bis zu 50.000 Euro ab 0,78 Prozent effektivem Jahreszins. Alternativ dazu bietet die KfW eine direkte Förderung in Höhe von maximal 6.250 Euro. Diese kann ebenso wie der Kredit unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand beantragt werden.

 

Förderfähig sind:

 

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
  • Umbau­maßnahmen zum Standard Alters­gerechtes Haus
  • Umwidmung, Wohnflächenerweiterung oder -teilung
  • Kauf von barrierearm umgebauten Wohnraum

Gewerblich genutzte Flächen, Ferienhäuser und -wohnungen und ähnliche Herbergen werden nicht gefördert.

 

Ab Pflegegrad 1 unterstützen die gesetzlichen Pflegeversicherung wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einmalig mit bis zu 4.000 Euro pro Person und maximal 16.000 Euro pro Haushalt.

 

Richtlinie Wohnraumanpassung in Sachsen

 

Speziell im Freistaat werden zudem 80 Prozent der förderfähigen Umbaukosten für eine Wohnraumanpassung mit bis zu 8.000 Euro gefördert. Rollstuhlfahrer können für notwendige rollstuhlgerechten Umbauten in ihren vier Wänden sogar bis zu 20.000 Euro Förderung erhalten.

 

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Voraussetzung ist, dass die Mobilitätseinschränkung dauerhaft ist und sich der Umbau im Einfamilienhaus an den technischen Regeln des Kapitels 5 der DIN 18040-2 orientiert. Auch Anforderung an die Wohnraumgröße sind gegeben.

 

Die Wohnraumgröße der Zuwendungsempfänger darf die in der RL “Wohnraumanpassung” definierten Wohnflächen nicht überschreiten:

 

Haushaltsgröße

Wohnfläche

a)

Mietwohnraum:

1 Person

60 m²

2 Personen

80 m²

Jede weitere Person, die im Haushalt lebt

15 m²

b)

Wohneigentum

aa)

Eigentumswohnung

1 Person

60 m²

2 Person

90 m²

Jede weitere Person, die im Haushalt lebt

20 m²

bb)

Eigenheim

bis 2 Personen

110 m²

jede weitere Person, die im Haushalt lebt

20 m²

Quelle: https://www.recht.sachsen.de

 

Beratung erhalten Interessenten beim Sozialverband VdK Sachsen e. V., der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. sowie dem Behindertenverband Leipzig e. V.. Die entsprechenden Anträge werden von den Beratungsstellen zur Verfügung gestellt, können aber auch online – beispielsweise auf der Webseite des VDK – heruntergeladen werden

 

Weitere Infos zur Richtlinie “Wohnraumanpassung” vom 17. Mai 2017 (SächsABl. S. 758), die zuletzt durch Ziffer III der Richtlinie vom 10. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. 2020 S. S 5) geändert wurde, stellt der Freistaat online zur Verfügung.

 

2020-11-15

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