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Plauen beschließt Entlastung für Eltern bei Kindertagesbetreuung

Kinder- und familienfreundliches Plauen

Rathaus PlauenDer Freistaat Sachsen hat angekündigt, ab 1. Juli 2019 den Landeszuschuss zur Kindertagesbetreuung von dann 2.455 Euro um 300 Euro auf 2.755 Euro pro Jahr und 9-Stunden-Kind zu erhöhen. Auf dieser Grundlage hat Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer auf Empfehlung des Geschäftsbereiches Soziales dem Stadtrat für 2019 eine Übergangsregelung vorgeschlagen, der die Eltern maßgeblich entlastet. Der Stadtrat hat diesem Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am 2. Oktober einstimmig zugestimmt.

Was besagt diese Regelung: Nach der derzeit gültigen Elternbeitragssatzung sind die Kita-Gebühren jährlich entsprechend der Betriebskosten anzupassen. Der Vorschlag des OB besagt, diese satzungsgemäße jährliche Anpassung der Elternbeiträge für 2019 auszusetzen. Damit würden die Elternbeiträge für den Besuch von Krippen, Kindergärten und Horten in der Stadt Plauen in der Höhe von 2018 somit auch im Jahr 2019 gelten, das heißt, für das Jahr 2019 würde keine Erhöhung erfolgen. „Durch diese Übergangsregelung wird ein Teil der Zuschusserhöhung des Landes an die Eltern weitergegeben, obwohl die deutlich stärkere Beteiligung des Freistaates an den gestiegenen Kita-Betriebskosten vornehmlich der finanziellen Entlastung der Kommunen dienen soll. So war die Aussage des sächsischen Finanzministers“, erläutert Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer.

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„Im Jahr 2017 wurden in der Stadt Plauen rund 24 Millionen Euro für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufgewendet. Der Anteil der Stadt Plauen betrug dabei allein 10,4 Millionen Euro, der Anteil des Freistaates Sachsen 8,1 Millionen Euro, der Anteil der Eltern 4,5 Millionen Euro sowie sonstige Erstattungen in Höhe von rund einer Million Euro“, erläutert der zuständige Bürgermeister Steffen Zenner. „Wir haben uns außerdem mit dem Stadtrat darauf verständigt, für das Jahr 2020 und die Folgejahre lediglich eine Anpassung der Elternbeiträge an die jeweils gültigen gesetzlichen Untergrenzen vorzunehmen. Diese betragen für Krippen, Kindergärten und Horte gegenwärtig 20 Prozent der Personal- und Sachkosten. Die Verwaltung wird dafür 2019 eine entsprechende Änderungssatzung erarbeiten und dem Stadtrat zur Beratung vorlegen“, so der OB.

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Für die Eltern würde dies bedeuten, dass sie dann nur noch zu einem Fünftel an den tatsächlichen Kosten für einen Kita-Platz beteiligt würden. „Diese Vorhaben stehen für die Familienfreundlichkeit der Stadt Plauen und werden sich auch im Städtevergleich positiv hervorheben“, sind sich Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer und Bürgermeister Steffen Zenner einig. (pl)

2018-10-15

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