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Fuchs in Plauen durch illegales Tellereisen schwer verletzt

PETA setzt 1000 Euro Belohnung für Hinweise aus

150109 FuchsFahndung nach Fallensteller: Am 28. Dezember fanden Spaziergänger am Alten Postweg in Plauen einen Fuchs, der mit einem gebrochenen, fast abgetrennten Bein in einer illegalen Tellereisen-Falle feststeckte. Tierschützer brachten das leidende Tier zu einer Tierärztin – aufgrund der Schwere der Verletzungen und seinem schlechten körperlichen Zustand musste der Fuchs eingeschläfert werden.

Möglich ist, dass er schon ein bis zwei Tage in der Falle unterhalb des Chrieschwitzer Hanges steckte. Die Polizei Plauen hat die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen und bittet um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 03741 – 140. Um die Suche nach dem Fallensteller zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters führen, teilt die Organisation mit.

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Möglicherweise waren mehrere Personen an der Tat beteiligt. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben ebenfalls die Möglichkeit sich telefonisch unter 01520 – 73 733 41 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym. Bisher sind noch keine Hinweise bei der Polizei eingegangen, heißt es.

„Verbotene Tellereisen und auch legale Schlagfallen können für Tiere zum Martyrium werden: Schlagen die Fanggeräte zu, hängen die Tiere oft schwer verletzt fest und leiden unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis sie gefunden werden oder qualvoll sterben“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Obwohl die Verwendung illegal ist, werden Tellereisen immer noch von verantwortungslosen Tierquälern aufgestellt. Der oder die Täter gehören mit Höchststrafe verurteilt.“

Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten, der Handel mit den Fallen hingegen ist paradoxerweise in Deutschland noch erlaubt. Jedes Jahr werden in Deutschland Hunde, Katzen, Vögel und andere Tiere durch legal wie auch illegal aufgestellte Fallen verstümmelt oder getötet. Aufgrund der grausamen Qualen, die die Tiere in den Fallen erleiden, fordert PETA auch ein Verbot der legalen Fallenjagd.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen. (mar/peta)

2015-01-09

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