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Plauen Nachrichten
  • Montag, 21 Juli 2025, 17:06 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

82-Jährige fährt ohne Führerschein durch Plauen – warum sie am Ende straffrei bleibt

Kurioser Fall vorm Amtsgericht Plauen

Rosemarie T. aus Plauen fuhr trotz entzogener Fahrerlaubnis mit dem Auto durch die Stadt – angeblich ohne Rücksicht auf das Gesetz. Ein Strafbefehl mit Geldstrafe und Fahrverbot hatte die 82-Jährige schon auf dem Tisch. Doch was dann geschah, überrascht…

82-Jährige fährte ohne Führerschein durch Plauen - warum sie am Ende straffrei bleibt. Foto: envato
82-Jährige fährte ohne Führerschein durch Plauen – warum sie am Ende straffrei bleibt. Foto: envato/Themenfoto

Ein Strafbefehl, ein Einspruch und am Ende ein eingestelltes Verfahren: Vor dem Amtsgericht Plauen ging es um den Fall einer 82-jährigen Frau, die trotz entzogener Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs gewesen sein soll. Doch durch den Verkauf des Wagens wurde das Verfahren überraschend beendet – inklusive Wegfall der Strafe.

Führerscheinentzug bereits im Frühjahr

Wegen des Verdachts des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste sich Rosemarie T. vor dem Amtsgericht Plauen verantworten. Der Vorwurf: Am 18. Oktober 2024 sei sie mit ihrem privaten Auto unter anderem auf der Freiheitsstraße gefahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Die Angeklagte hatte zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, der neben einer Geldstrafe auch eine sogenannte Sperrfrist beinhaltete.

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Bereits im Mai letzten Jahres war der damals rechtskräftige Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde erfolgt. Hintergrund war, dass die Fahrerin ein gefordertes medizinisches Gutachten zur Fahrtauglichkeit nicht vorgelegt hatte. Die Auflage war Voraussetzung für den Erhalt eines neuen Führerscheins. Dennoch soll die Seniorin wenige Monate später erneut hinterm Steuer gesessen haben und durch Plauen gefahren sein.

Im daraufhin erlassenen Strafbefehl war eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen vorgesehen. Zudem sollte Rosemarie T. für zehn Monate keinen neuen Führerschein erhalten, eine sogenannte isolierte Sperrfrist.

Verfahren überraschend eingestellt

Im Zuge der Hauptverhandlung kam es jedoch nicht zu einem Urteil. Nachdem die Angeklagte ihr Fahrzeug inzwischen verkauft hatte, entschied das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft sah nach Lage der Dinge keine Notwendigkeit mehr, an der ursprünglich vorgesehenen Strafe festzuhalten.

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Mit der Einstellung des Verfahrens entfallen sowohl die Geldstrafe als auch die im Strafbefehl angeordnete Sperrfrist. Eine Verurteilung erfolgt damit nicht.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, das ohne Hauptverhandlung auf Basis der Aktenlage erlassen wird. Der Beschuldigte kann den Strafbefehl akzeptieren oder dagegen Einspruch einlegen, sei es wegen des Schuldspruchs oder wegen der Höhe der Strafe. Im Falle eines Einspruchs kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Kommt das Gericht im Rahmen dieser Verhandlung gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass der Vorwurf nur noch von untergeordneter Bedeutung ist, kann das Verfahren eingestellt werden und das auch ohne eine spürbare Strafe.

In diesem Fall entschied sich das Gericht für eben diesen Weg. Rosemarie T. bleibt damit eine Verurteilung erspart.

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