Wasserentnahmeverbot im Vogtlandkreis erlassen
Aufgrund der aktuellen Hitzewelle und der anhaltenden Trockenheit hat die Wasserbehörde des Vogtlandkreises ein Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer erlassen. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und soll helfen, den Wasserhaushalt im Landkreis zu schützen.
Die extreme Trockenheit führt zu immer niedrigeren Wasserständen in den Gewässern des Vogtlandkreises. Prognosen deuten darauf hin, dass auch in den kommenden Wochen keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten sind. Aufgrund dieser Situation hat die Wasserbehörde auf Grundlage des § 100 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) entschieden, dass Anlieger und Eigentümer von Gewässern bis auf Widerruf untersagt ist, Wasser aus fließenden und stehenden Gewässern mit Pumpvorrichtungen zu entnehmen.
Ausnahmen von diesem Verbot gelten für Wasserentnahmen, die bereits durch eine wasserrechtliche Erlaubnis gedeckt sind. Zudem ist das Schöpfen mit Handgefäßen für den Gemeingebrauch erlaubt, vorausgesetzt, es ist eine ausreichende Wasserführung vorhanden. Laut der Wasserbehörde wurde das Entnahmeverbot erlassen, um eine nachhaltige Störung des Wasserhaushalts im Landkreis zu verhindern.
Ablauf und Ausnahmen des Verbots
Das Wasserentnahmeverbot soll helfen, die bestehenden Wasserressourcen im Vogtlandkreis zu bewahren. Die Weiterführung des Verbots steht in direkter Relation zur Wetterlage und den damit verbundenen Wasserständen der Gewässer. Es bleibt abzuwarten, ob die Wetterprognosen in den kommenden Wochen eintreffen und ob die Situation weiterer Maßnahmen bedarf.







