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ratgeber Vogtland Nachrichten
  • Donnerstag, 10 Juli 2025, 08:57 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Nach Beschwerden: INJOY Falkenstein lenkt ein

Verbraucherzentrale Auerbach setzt sich erfolgreich gegen Vertragsklauseln durch

Nach Beschwerden über lange Vertragslaufzeiten und intransparente Klauseln hat das Fitnessstudio INJOY in Falkenstein reagiert. Die Verbraucherzentrale Sachsen erzielte einen Erfolg: Das Unternehmen verzichtet künftig auf mehrere strittige Regelungen. Was das für Mitglieder bedeutet und warum der Fall ein wichtiges Signal für die gesamte Branche ist.

Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Auerbach. Foto: S. Höfer
Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Auerbach. Foto: S. Höfer/Archiv

Verträge künftig fairer gestaltet

Mitglieder des Fitnessstudios INJOY können aufatmen: Nach anhaltender Kritik hat das Unternehmen gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterlassungserklärung abgegeben. In der Folge verzichtet INJOY ab sofort auf mehrere umstrittene Vertragsklauseln, die in der Vergangenheit für Unmut gesorgt hatten.

Kernpunkt der Beschwerden war eine besonders lange Vertragslaufzeit von 156 Wochen, also drei Jahre, die laut Angaben „auf Wunsch des Mitglieds“ vereinbart worden sein soll. Eine Formulierung, die rechtlich bedenklich ist. Abgeschlossen wurde diese Regelung auch in Neuverträgen, die seit dem 1. März 2022 datieren. Genau damit ist jetzt Schluss.

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Keine einseitige Benachteiligung mehr

„Verträge müssen verständlich und fair sein – und dürfen nicht durch versteckte Klauseln einseitig zulasten der Mitglieder wirken.“

Heike Teubner, Verbraucherzentrale Sachsen

Neben der langen Laufzeit betrifft die Erklärung auch Klauseln zur automatischen Verlängerung der Mitgliedschaft sowie zur Form der Kündigung. Insgesamt wurden vier Vertragsbestandteile als unzulässig eingestuft. Die Verbraucherschützer sehen hierin eine klare Benachteiligung der Kundinnen und Kunden.

„Das ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Fitnessbereich“, sagt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach.

INJOY informiert betroffene Mitglieder

Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, hat sich INJOY darüber hinaus verpflichtet, auch in bereits bestehenden Verträgen auf die betreffenden Klauseln zu verzichten, zumindest dann, wenn Mitglieder ihren Vertrag kündigen wollen. Zudem wird das Unternehmen seine Kundschaft aktiv darüber informieren, dass diese Regelungen keine Gültigkeit mehr besitzen.

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Für Verbraucher, die Fragen zu bestehenden Verträgen oder Schwierigkeiten mit anderen Anbietern im Fitnessbereich haben, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen Beratung an.

Termine können telefonisch unter 0341 – 696 2929 vereinbart werden.

Ein positives Beispiel

Der Fall INJOY zeigt, dass Beschwerden und rechtliche Schritte Wirkung zeigen können. Die Verbraucherzentrale sieht darin ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, problematische Vertragsbedingungen nicht einfach hinzunehmen. Wer sich unsicher ist, sollte den eigenen Vertrag prüfen lassen, denn nicht alles was auf den ersten Blick verpflichtend wirkt, ist rechtlich auch zulässig.

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