- Dienstag, 6 Januar 2026, 05:11 Uhr | Lesezeit ca. 4 Min.
Gartenzaun errichten: Dürfen die Nachbarn dagegen vorgehen?
Was ist erlaubt und was nicht?
Ein Gartenzaun steht für Ruhe, Privatsphäre und klare Verhältnisse. Trotzdem ist das Thema häufig emotional aufgeladen, da oft sehr unterschiedliche Vorstellungen an den Grundstücksgrenzen aufeinandertreffen. Auch in Plauen und im Vogtland zeigt sich immer wieder, dass aus einem zunächst rein handwerklichen Zaunbau schnell eine rechtliche und zwischenmenschliche Angelegenheit wird.

Wer von Beginn an die Spielregeln kennt, spart sich später Ärger, Kosten und dicke Luft mit den Nachbarn. So ist eines sicher: Langlebig wird ein Zaun nicht nur durch stabile Zaunverbinde, sondern auch durch frühzeitige Kommunikation mit den Nachbarn.
Rechtliche Grundlagen für den Zaunbau in Sachsen
Ausgangspunkt ist beim Bau eines Zauns das Eigentumsrecht. Mit dem eigenen Grundstück darf grundsätzlich nach Belieben verfahren werden. Diese Freiheit endet allerdings dort, wo die Rechte des Nachbarn beginnen. Genau an dieser Schnittstelle greifen mehrere Regelwerke ineinander.
Entscheidend sind das Bürgerliche Gesetzbuch mit den Vorschriften zu Grenzanlagen sowie ergänzend die Landesbauordnung und örtliche Bebauungspläne. Sachsen kennt keine generelle Einfriedungspflicht. Ein Zaun ist also erlaubt, jedoch nicht ohne Regeln und Grenzen. Insbesondere Zäune auf der Grundstücksgrenze unterliegen klaren rechtlichen Schranken.
Mit Blick auf die zugelassene Höhe des Zauns existiert bundesweit keine einheitliche Regelung. In Sachsen sind Zäune bis rund zwei Meter häufig zulässig. Bebauungspläne in Plauen oder im Vogtland können diese Grenze jedoch deutlich einschränken. Neben der Gestaltung können auch die Materialien zum Zaunbau, die man unter anderem beim Großhändler Buisklem findet, vorgegeben sein.
Zaunbau auf dem eigenen Grundstück
Steht der Zaun vollständig auf dem eigenen Grundstück, ist die Lage vergleichsweise entspannt. Üblich ist ein Mindestabstand von rund 50 Zentimetern zur Grenze. Wird dieser eingehalten und passen Höhe sowie die Gestaltung zu den örtlichen Vorgaben, hat der Nachbar in der Regel keinerlei Mitspracherecht.
Zaunbau direkt auf der Grundstücksgrenze
Anders sieht es aus, wenn der Zaun exakt auf der Grenze errichtet werden soll. Juristisch handelt es sich dann um eine Grenzanlage. Solche Anlagen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nachbarn gebaut werden. Die §§ 921 und 922 BGB sind hier eindeutig. Die Zustimmung sollte immer schriftlich erfolgen, um spätere Diskussionen zu vermeiden.
Grenzüberbau und seine rechtlichen Konsequenzen
Ragt ein Zaun auch nur minimal auf das Nachbargrundstück, liegt ein Überbau vor. Dieser verletzt das Eigentumsrecht. Im Vogtland wird klar betont, dass Grenzbebauungen nicht geduldet werden müssen. Der Nachbar kann die Beseitigung verlangen – unabhängig davon, wie gering der Überstand ist.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Nachbarn gegen einen Gartenzaun vorgehen?
Ein Vorgehen ist also möglich bei fehlender Zustimmung zur Grenzanlage, bei Überbau oder bei Verstößen gegen Abstandsregelungen und kommunale Vorgaben. Auch eine Bauweise, die das Nachbargrundstück beeinträchtigt, kann rechtlich angreifbar sein. In solchen Fällen stehen schnell Unterlassungsansprüche und Rückbau im Raum.
In solchen Fällen müssen die Rechte zeitnah geltend gemacht werden. Der Nachbar hat drei Monate ab Kenntnis vom Zaunbau Zeit, um Einwände zu erheben. Wird diese Frist versäumt, kann der Abwehranspruch verloren gehen. Ein möglichst frühes Handeln ist daher auf beiden Seiten entscheidend.
Fazit: Worauf sollte beim Zaunbau unbedingt geachtet werden?
Um sicherzugehen, dass der eigene Zaun rechtmäßig ist und den Nachbarschaftsfrieden nicht stört, sollte vor dem Bau eine schriftliche Einwilligung der jeweiligen Nachbarn eingeholt werden. Außerdem sollten unbedingt die örtlichen Bebauungspläne bei der Stadt Plauen oder im Kreisbauamt geprüft werden.
Manchmal ist ein halber Meter Abstand die günstigste Investition in dauerhaften Frieden. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, können örtliche Schiedsstellen schnelle Hilfe leisten – oder im Notfall auch ein Anwalt für Nachbarschaftsrecht.








