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ratgeber
  • Dienstag, 29 Juli 2025, 17:00 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Angebliche Forderungen gegen Privatkunden

1N Telecom verkauft angebliche Forderungen an neu gegründete Firma

In Sachsen häufen sich Beschwerden über Mahnschreiben einer bislang unbekannten Firma namens TPI GmbH aus Essen. Diese fordert von ehemaligen Kunden der umstrittenen Firma 1N Telecom die Zahlung teils hoher Beträge. Nach Darstellung der TPI habe sie die Forderungen von 1N Telecom übernommen – konkrete Nachweise hierzu fehlen jedoch vollständig.

Die Leiterin der Plauener Verbraucherzentrale – Jasmin Trautloft. Eine große Auswahl an Flyer und Broschüren bietet bereits die erste Möglichkeit zur fachlichen Information zu einem Sachverhalt. Foto: Presseagentur Höfer
Die Leiterin der Plauener Verbraucherzentrale – Jasmin Trautloft. Eine große Auswahl an Flyer und Broschüren bietet bereits die erste Möglichkeit zur fachlichen Information zu einem Sachverhalt. Foto: Presseagentur Höfer

Tatsächlich wurde die TPI GmbH laut Handelsregister erst am 10. Juli 2025 gegründet. Alleinvertretungsberechtigt ist eine Einzelperson. Als Geschäftszweck werden der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Vermögenswerten angegeben. Dennoch bezeichnet sich das Unternehmen in den Mahnschreiben mehrfach als „Inkasso“, obwohl keine Zulassung als Inkassodienstleister vorliegt – ein Punkt, der laut Verbraucherzentrale Auerbach rechtlich höchst problematisch ist und zur Verunsicherung beiträgt.

Kein Nachweis über eine wirksame Forderungsabtretung

Zur Durchsetzung der Forderungen legt TPI den Schreiben eine vierseitige Auflistung gerichtlicher Entscheidungen bei – allerdings ohne Bezug zu den konkreten Fällen. Ein Nachweis über eine wirksame Forderungsabtretung oder eine Vollmacht der ursprünglichen Firma 1N Telecom fehlt vollständig.

„Verbraucher werden hier gezielt unter Druck gesetzt – mit juristisch klingenden Formulierungen und einer Fülle an Urteilen, die in den meisten Fällen gar nicht zutreffen“, warnt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Ohne eine klare Abtretungsurkunde gibt es keine Grundlage für Zahlungen.“

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Keine Zahlung ohne rechtsverbindliche Abtretungsurkunde

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass zahlreiche betroffene Verbraucher die vermeintlichen Verträge mit 1N Telecom bereits erfolgreich widerrufen oder angefochten haben. Diese Einwände behalten auch gegenüber einem etwaigen neuen Forderungsinhaber ihre Gültigkeit. Eine Zahlung sollte daher keinesfalls erfolgen, ohne dass eine rechtsverbindliche Abtretungsurkunde vorgelegt wurde.

Betroffene sollten TPI schriftlich zur Vorlage dieser Dokumente auffordern und prüfen, ob auch strafrechtliche Schritte – etwa wegen versuchten Betrugs – angezeigt sind.

Bei der Formulierung von Widersprüchen hilft die Verbraucherzentrale. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter 0341/69629-29 oder online möglich.

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