- Donnerstag, 5 Juni 2025, 11:59 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
(Not)Haushalt im Vogtland genehmigt: Kreis darf trotz Minus investieren
Fast eine Milliarde Euro – doch am Ende fehlen trotzdem Millionen
Der Doppelhaushalt des Vogtlandkreises für 2025 und 2026 ist offiziell genehmigt. Das bedeutet grünes Licht für wichtige Investitionen – vor allem in Jugend, Soziales und Infrastruktur. Doch die finanzielle Lage bleibt angespannt: Landrat Hennig spricht von einem Nothaushalt und fordert mehr Unterstützung von Bund und Land.

Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt des Vogtlandkreises für die Jahre 2025 und 2026 genehmigt. Nach öffentlicher Bekanntmachung und einwöchiger Auslegung zur Einsichtnahme durch die Bürgerinnen und Bürger, wird der Haushalt rechtskräftig.
„Haben einen Nothaushalt. Bund und Land müssen ihre Bestellung bezahlen.“
Thomas Hennig, Landrat
Der neue Doppelhaushalt des Vogtlandkreises verfügt über ein Gesamtvolumen von rund 983 Millionen Euro. Circa 467 Millionen davon fließen in den Jugend-, Sozial- und Asylbereich. Die Höhe der Investitionen in beiden Jahren beläuft sich auf mehr als 100 Millionen Euro. Schwerpunkte sind dabei teils geförderte Maßnahmen bei der Breitbanderschließung und im Straßenbau, in Kindertagesstätten sowie im Bereich Brand- und Katastrophenschutz.
„Wir haben sehnsüchtig auf diesen Moment gewartet, um die freiwilligen Mittel in den Bereichen Ehrenamt, Sport, Jugendarbeit und Kultur freigeben zu können. Dennoch ist die finanzielle Gesamtlage des Landkreises kein Grund zur Freude. Das ist ein Nothaushalt. Ob leerer Kassen bleibt Sparen das Gebot der Stunde. Bund und Land sind weiterhin in der Pflicht, die bestellten Leistungen, insbesondere im Sozialbereich endlich hinreichend zu bezahlen.“
Thomas Hennig, Landrat
Im Ergebnis des Doppelhaushaltes steht ein Minus von rund 130 Millionen Euro. Deshalb rechnet der Landkreis in 2026 mit einer Kassenkreditaufnahme in Höhe von bis zu 68 Millionen Euro.
Den Kreisumlagesatz erhöht der Vogtlandkreis für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 um 1,64 Prozentpunkte auf 34,64 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.