- Montag, 18 November 2024, 22:48 Uhr | Lesezeit ca. 1 Min.
Polizei zieht im Vogtland bei Grenzkontrollen Feuerwerkskörper ein
Umgang in Deutschland verboten
Bei Grenzkontrollen im Vogtland zogen Bundespolizisten am Wochenende bei vier Personen für sie unerlaubte Feuerwerkskörper ein. Entsprechende Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wurden erstattet.
In Johanngeorgenstadt betraf dies einen 14- und einen 18-Jährigen aus dem Erzgebirgskreis beziehungsweise aus Baden-Württemberg, in Klingenthal zwei Erzgebirger im Alter von 30 und 32 Jahren.
Grundlage der polizeilichen Maßnahmen war in allen Fällen der Umstand, dass die Pyrotechnik einer Kategorie angehört, mit denen Personen ohne behördliche Erlaubnis in Deutschland jeglicher Umgang verboten ist, die beiden Jüngeren erfüllen zudem die Voraussetzung des erforderlichen Mindestalters nicht.
Die gesamte Nettoexplosivmasse aller eingezogen Feuerwerkskörper liegt bei über einem Kilogramm, wobei der größte Anteil mit knapp unter einem Kilogramm allein auf den 32-Jährigen entfällt.