- Dienstag, 30 Dezember 2025, 10:51 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Altkleidercontainer in Plauen: Deutlich weniger Standorte ab 2026
Zwölf Container bleiben erhalten, Abgabe an Wertstoffhöfen gewinnt an Bedeutung
Ab dem 1. Januar 2026 stehen in Plauen deutlich weniger Altkleidercontainer zur Verfügung. Nach dem laufenden Abzug bleiben nur noch zwölf Standorte im Stadtgebiet erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verstärkt die Wertstoffhöfe zu nutzen.
Rückzug der Verwerter aus dem Stadtgebiet
Von den bisher 72 Standorten für Altkleidercontainer im Jahr 2025 bleiben künftig lediglich zwölf bestehen. Der Abzug hat bereits begonnen. Die beteiligten Verwerter begründen diesen Schritt mit einer wirtschaftlich nicht mehr tragfähigen Situation. Als Ursachen werden unter anderem der steigende Kleiderkonsum bei sinkender Textilqualität, erhöhte Transportkosten sowie eine rückläufige Nachfrage nach Second-Hand-Kleidung genannt.
Abgabe an den Wertstoffhöfen
Als Alternative zur Sammlung über Container können Altkleider weiterhin an den bekannten Wertstoffhöfen abgegeben werden. In Plauen steht dafür der Wertstoffhof in der Klopstockstraße zur Verfügung, wo entsprechende Sammelbehälter eingerichtet wurden. Angenommen werden ausschließlich tragbare Kleidungsstücke. Nicht mehr verwertbare Textilien wie Lumpen oder Stoffreste sind weiterhin über den Restmüll zu entsorgen.
Altkleidercontainer in Plauen ab 2026
Ab dem Jahr 2026 bleiben folgende zwölf Standorte für Altkleidercontainer im Stadtgebiet Plauen erhalten:
- Althaselbrunn 19
- Böhlerstraße
- Hegelstraße 58
- Neupertstraße
- Zaderastraße
- An der Schöpsdrehe
- Zum Friesental
- Tannenhof
- Meßbach – Dorfstraße
- Kauschwitz – Syrauer Straße
- Oberlosa – Kirchplatz
- Zwoschwitz – Schneckengrüner Straße
Hintergrund zur Altkleidersammlung
Der Vogtlandkreis hatte bereits zuvor über das künftige Verfahren zur Altkleiderabgabe informiert. An den kommunalen Wertstoffhöfen in Oelsnitz, Falkenstein, Plauen und Schneidenbach können Altkleider gebührenfrei abgegeben werden. Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises sowie die getrennte Sammlungspflicht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Ziel ist es, die EU-Abfallrahmenrichtlinie und die EU-Textilstrategie umzusetzen und Textilabfälle langfristig zu reduzieren sowie besser zu recyceln.








