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Wie es um die Cannabis-Reform in Deutschland steht

Was sich seit dem CanG für Konsumenten verändert hat

Am 1. April 2024 trat in Deutschland das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft und beendete eine jahrzehntelange Prohibitionspolitik. Für erwachsene Konsumenten, Ärzte, Strafverfolgungsbehörden und den grauen Markt neuartiger Cannabinoide bedeutete die Reform einen tiefen Einschnitt.

Seit dem Jahr 2024 ist in Deutschland der private Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Foto: Pixabay.com
Seit dem Jahr 2024 ist in Deutschland der private Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Foto: Pixabay.com

Ein sachlicher Blick auf die Regelungen zeigt, wo Klarheit geschaffen wurde und wo weiterhin rechtliche Grauzonen bestehen.

Die zentralen Regelungen des Cannabisgesetzes

Volljährige dürfen seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und bis zu 50 Gramm im privaten Wohnraum lagern. Auch der Eigenanbau von bis zu drei blühenden Pflanzen pro erwachsener Person ist jetzt erlaubt. Der Konsum in Sichtweite von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Sportstätten ist allerdings untersagt, Mindestabstand 100 m. Die genauen Regelungen sind auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehbar.

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Ab dem 1. Juli 2024 können sich dann auch sogenannte Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) mit maximal 500 Mitgliedern registrieren lassen. Die Kontrolle über medizinisches Cannabis liegt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das auch die Rahmenbedingungen für den nichtmedizinischen Bereich mitgestaltet.

HHC-Verbot und der Markt neuartiger Cannabinoide

Parallel zur Legalisierung von Cannabis reagierte der Gesetzgeber auf die Verbreitung halbsynthetischer Cannabinoide. Mit der Novelle des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) vom 27. Juni 2024 wurde Hexahydrocannabinol (HHC) samt einer Reihe verwandter Verbindungen unter Kontrolle gestellt. Anbieter, die zuvor HHC-Blüten oder Vapes vertrieben, mussten ihr Sortiment umstellen. Ein Teil des Marktes verlagerte sich auf noch nicht regulierte Substanzen wie THCP, H4CBD oder verschiedene Ester-Varianten.

Fachhändler wie Eleven THC bewegen sich in diesem Segment und setzen nach eigenen Angaben auf Laboranalysen (Certificates of Analysis), die Reinheit und Wirkstoffgehalt der Produkte dokumentieren. Für Konsumenten gilt: Transparente Analysezertifikate eines unabhängigen Labors sind das wichtigste Prüfkriterium, da der Markt bislang nur begrenzt einheitlichen Qualitätsstandards unterliegt.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ordnet Cannabinoide in Lebensmitteln zudem als Novel Food gemäß EU-Verordnung 2015/2283 ein. Eine Vermarktung als Nahrungsergänzungsmittel setzt daher grundsätzlich eine Zulassung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) voraus.

Straßenverkehr, Arbeitsrecht und praktische Folgen

Mit der Reform passte der Bundestag auch die Regeln für den Straßenverkehr an. Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, was einer Bußgeldregelung entspricht, die sich am Promille-System für Alkohol orientiert. Die Empfehlung basiert auf einem Bericht einer interdisziplinären Expertenkommission, dessen Ergebnisse das Bundesministerium für Digitales und Verkehr veröffentlicht hat. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie unter 21-Jährige gilt weiterhin ein absolutes Cannabisverbot.

Im Arbeitsrecht hat sich hingegen kaum etwas verändert. In Bereichen, in denen die Arbeit sicherheitsrelevant ist, dürfen Arbeitgeber Konsumverbote aufstellen. Was außerhalb der Arbeitszeit konsumiert wird, ist rechtlich unbedenklich, solange Betroffene keine Leistungsminderungen nachweisen können. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin und andere wissenschaftliche Fachgesellschaften haben in ihren aktuellen Empfehlungen zur Cannabislegalisierung eine Orientierung an den bestehenden Regelungen zum Alkoholkonsum vorgeschlagen.

Was Konsumenten jetzt beachten sollten

Wer legal konsumieren möchte, sollte die Besitzgrenzen einhalten, den Konsum in Schutzzonen vermeiden und beim Kauf auf die Herkunft der Ware achten. Bei Produkten mit neuartigen Cannabinoiden empfiehlt sich ein Blick in die aktuelle Fassung des NpSG, da die Liste kontrollierter Stoffe regelmäßig aktualisiert wird.

Für medizinische Anwender bleibt die Verschreibung durch einen approbierten Arzt der einzige rechtssichere Weg, wobei die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen weiterhin an eine vorherige Genehmigung geknüpft sein kann. Wer sich unsicher ist, findet bei Suchtberatungsstellen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unabhängige Informationen zu Wirkung, Risiken und Rechtslage.

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