Anzeige
ratgeber
  • Mittwoch, 17 September 2025, 08:20 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Nach fast 20 Jahren Post vom Insolvenzverwalter

Ehemalige Anleger der Securenta AG erhalten unerwartete Schreiben

Rund 18 Jahre nach der Insolvenzeröffnung der Securenta AG sorgt ein Schreiben des Insolvenzverwalters für Verunsicherung bei ehemaligen Anlegern. Die Verbraucherzentrale in Plauen gibt Tipps zum richtigen Vorgehen.

Jasmin Trautloft von der Verbraucherzentrale in Plauen
Jasmin Trautloft von der Verbraucherzentrale in Plauen.

Unerwartete Kontaktaufnahme sorgt für Fragen

Nach fast zwei Jahrzehnten erhalten ehemalige Anleger der Securenta AG beziehungsweise der Göttinger Gruppe plötzlich Post vom Insolvenzverwalter. Viele Betroffene waren überrascht und verunsichert, einige vermuteten zunächst Betrug. Zahlreiche Ratsuchende haben sich deshalb an die Verbraucherzentrale in Plauen gewandt.

„Nach so einer langen Zeit rechnet niemand mehr mit einer Kontaktaufnahme. Viele Verbraucher hielten den Brief zunächst für Betrug und wollten wissen, wie sie sich verhalten sollen.“

asmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale Plauen

Schreiben stammt aus seriöser Quelle

Entwarnung gibt es von der Verbraucherzentrale: Die Kanzlei GÖRG und Insolvenzverwalter Prof. Martini sind im bundesweiten Anwaltsregister gelistet. „Wer bei der Kanzlei anruft, bekommt bestätigt, dass die im Schreiben angegebene Telefonnummer korrekt ist. Die Schreiben sind also echt und stammen aus seriöser Quelle“, so Trautloft.

Anzeige

Ansprüche geltend machen

Dem Schreiben liegt ein QR-Code bei, über den alle relevanten Unterlagen zum Geltendmachen von Ansprüchen heruntergeladen werden können. Wer den QR-Code nicht nutzen möchte oder keinen digitalen Zugang hat, kann sich per E-Mail oder telefonisch an die Kanzlei wenden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Unterlagen auf Wunsch auch auf dem Postweg zur Verfügung gestellt werden.

Trautloft empfiehlt:

„Den Antrag sorgfältig ausfüllen und die Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen – auch wenn noch unklar ist, ob und in welcher Höhe Rückzahlungen erfolgen werden.“

Anzeige