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Marktcheck zeigt: Viele Vitamin D Produkte ohne Erlaubnis im Handel

Aufgedeckt: Verbotene Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Die Verbraucherzentralen untersuchten in einer Marktstichprobe Lebensmittel, die mit Vitamin D angereichert waren. Der Zusatz von Vitamin D ist in Deutschland für die meisten Lebensmittel verboten und bedarf daher einer Genehmigung. Bestimmte Lebensmittel wie Brot, Milch und Pilze, die durch UV-Bestrahlung mit Vitamin D angereichert werden, müssen die Vorgaben der Verordnung über neuartige Lebensmittel erfüllen.

Verbraucherzentrale Sachsen. Foto: Spitzenstadt.de/Archiv

Die meisten Lebensmittel dürfen nur verkauft werden, wenn die Anreicherung mit Vitamin D durch eine Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung erlaubt wurde. Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette bis zu einer bestimmten Menge.

Von 109 untersuchten Produkten hatten 68 (62 Prozent) keine entsprechende Erlaubnis. Bei zehn weiteren Produkten ist nicht eindeutig, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten.

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„Lebensmittelunternehmen müssen sich an die rechtlichen Vorgaben halten”, fordert Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Die Lebensmittelüberwachungsbehörden müssen stärker kontrollieren, ob sich die Hersteller an das Verbot zur Anreicherung halten. Dieses Verbot gilt übrigens auch für den Zusatz von Vitamin A und von Mineralstoffen. Auch diese Nährstoffe dürfen ohne entsprechende Genehmigung nur wenigen Lebensmitteln zugesetzt werden, zum Beispiel Jod zu Speisesalz. Produkte, die trotz Verbot verkauft werden, müssen aus dem Handel genommen werden“.

Hersteller beachten Anreicherungskonzept nur unzureichend:

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat ein Konzept für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D vorgeschlagen und Höchstmengen empfohlen. Denn eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann mit gesundheitlichen Nachteilen verbunden sein. Bei dem Anreicherungskonzept wurde berücksichtigt, dass Vitamin D auch aus anderen Quellen aufgenommen wird, zum Beispiel aus Margarine oder Nahrungsergänzungsmitteln.

Für Milchprodukte, Brot und Backwaren, Streichfette, Speiseöle und Cerealien schlägt das BfR Höchstmengen vor. Diese wurden jedoch bei 13 (21 Prozent) von 61 Produkten überschritten. Die mittels UV-Bestrahlung angereicherten Lebensmittel, hielten die Höchstmengen ein. Getränke und Tees sowie Lebensmittel mit ungünstigen Nährwerten wie Süßigkeiten eignen sich laut BfR nicht für eine Anreicherung.

Abgesehen von fehlenden Genehmigungen zur Vitamin D-Anreicherung enthalten einige der überprüften Produkte hohe Mengen ungünstiger Nährstoffe. „Es werden Lebensmittel angeboten, für die laut Konzept und Empfehlungen keine Anreicherung mit Vitamin D vorgesehen ist“, informiert Brendel und unterstreicht: „Getränke, Smoothies, Tees und Süßigkeiten mit Vitamin D-Zusatz haben auf dem Markt nichts zu suchen“.

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Verbraucher*innen beim Einkauf darauf zu achten, ob Lebensmittel mit Vitamin D angereichert sind. Vor allem Produkte, die sie in größeren Mengen verzehren, sollten möglichst nicht mit Vitamin D angereichert sein. 

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Tipp: So versorgen Sie sich mit Vitamin D:

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