Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Tatsächlich hatte der Vogtländer zwei Spielzeugpistolen und ein Küchenmesser dabei. Da das Führen sogenannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit unzulässig ist, wurden dem Betroffenen die Gegenstände abgenommen und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet.
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Warum der junge Mann die beiden vermeintlichen Waffen und das Messer bei sich trug, ist nicht unbekannt. Weitere Polizeimeldungen aus Plauen lesen Sie hier. (ots)
2017-07-16
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