Gemeinsame Fahndungsgruppe vollstreckt drei Haftbefehle
Dienstagabend betraf dies einen 29-jährigen Plauener, gegen den zwei Haftbefehle wegen Erschleichens von Leistungen vorlagen. Das Amtsgericht Plauen hatte den Mann mittels zweier Strafbefehle zu Geldstrafen verurteilt. Die Summe von 3.328 Euro konnte er auch vor Ort nicht zahlen und muss deshalb die nächsten 256 Tage im Gefängnis verbringen.
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Mittwochmittag begann dann zudem für einen 35-jährigen Vogtländer eine 20-tägige Erzwingungshaft, weil er eine offene Geldbuße in Höhe von 500 Euro auch gegenüber den ihn kontrollierenden Einsatzkräften nicht entrichten konnte. (ots, foto: archiv/bundespolizei)
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2017-05-24