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Plakatierung in Plauen unterliegt festgelegten Regeln

Wer in Plauen Plakate anbringen möchte, hat sich an ein festgelegtes Prozedere zu halten. Zuständig für die Genehmigung ist das Bauordnungsamt. Dem zuständigen Bearbeiter übergibt der Plakatierwillige einen formlosen Antrag.

 

Darauf sollte stehen wie viel Plakate, in welcher Größe, zu welchem Zweck und welchem zeitlichen Fenster, man aufhängen möchte. Daraufhin wird geprüft inwieweit dies möglich ist und in den meisten Fällen eine Genehmigung erteilt. Der Plakatierwillige erhält Aufkleber, womit jedes Plakat versehen werden muss, eine Gebührenrechnung die zu begleichen ist und einen Termin bis zu welchem die Plakate wieder zu entfernen sind. Klingt alles sehr logisch und ist durchaus notwendig, um „wildes Plakate aufhängen“ zu verhindern. Dies dient dem ordentlichen Erscheinungsbild einer Stadt. Wer die Plakate nicht bis zum vorgeschriebenen Termin entfernt, wird noch mal aufgefordert es nachzuholen. Tut sich trotzdem nichts, nimmt die so genannte „Plakat-Polizei“ eine Ersatzvornahme vor und erhebt ein Bußgeld gegen den Schlendrian. Nun hat sich jeder unabhängig von Wichtig- und Wertigkeit gleichermaßen an die Spielregeln zu halten, so wie vergleichsweise jeder unabhängig von Rang und Namen die Straßenverkehrsordnung einzuhalten hat.

 

Wie bekannt wurde, ist eine unserer wichtigsten Kultureinrichtung, das städtische Theater ein Wiederholungstäter und nun ins Fadenkreuz der „Plakat-Polizei“ geraten. Im Klartext heißt das, die Theaterleute nahmen es in der Vergangenheit mit dem Zählen der Plakate nicht so genau, auch bei der Auswahl der Plakatstandorte war man wohl zu kreativ und ist über das Ziel hinaus geschossen. Nun flatterte ein Bußgeldbescheid ins Haus, der in Zeiten von klammen Kassen für Unmut im Theater sorgt. (ce)

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17.02.2009

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