Wegen bewaffneter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge war der Mann 2013 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden.
#banner_4#
Die im Urteil erteilte Auflage, innerhalb eines Jahres 100 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten, erfüllte er jedoch nicht, weshalb die Aussetzung im Jahr 2014 widerrufen wurde, weil die Person seither für die Justizbehörden nicht mehr erreichbar war. Anschließend wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht. (bundespolizei/seb)
2017-03-15