Allerdings hat das Gericht die beanstandete Regelung in diesem Jahr noch für anwendbar erklärt. Das heißt, dass in Berlin in diesem Jahr an allen vier Adventssonntage die Geschäfte geöffnet haben dürfen. Auf diese Position beruft sich nun die Stadt Plauen.
„Wir werden dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht daher antragen, dieser Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und seine bisherige einstweilige Anordnung, mit der es die Rechtsverordnung der Stadt Plauen über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2009 teilweise, das heißt für den zweiten und dritten Advent, außer Kraft gesetzt hat, anzupassen“, so Bürgermeister Manfred Eberwein, in einer Mitteilung am Dienstag. „Wir hoffen, dass sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes anschließt.“ mr
2009-12-02