Bei der so genannten freihändigen Vergabe sollen drei der Stadtverwaltung bekannte Firmen Angebote abgeben, um hieraus das wirtschaftlichste auszuwählen. Beschränkte Ausschreibungen werden veröffentlicht. Mindestens drei Angebote müssen vorliegen, um den Auftrag erteilen zu können. Das gesamte Prozedere bringt einige Probleme mit sich und wirft Fragen auf. Wie kann durch die veränderte Vergabe erreicht werden, dass eine Gleichbehandlung der Firmen gewährleistet ist?
Uneingeschränkte Transparenz sagt die Stadtverwaltung zu. Es sollen Listen erstellt werden für jegliche Form von Bauleistungen, worauf die geeigneten Firmen zu finden sind. Art und Umfang des Auftrages sollen ebenfalls ersichtlich sein. Unternehmen die mit der Stadt noch nicht zusammenarbeiten, können eine Listung beantragen. Werden bestimmte Kriterien erfüllt, kommt die Firma auf das Papier.
Die Forderung Tariflohn oder einen Mindestlohn von 8,50 Euro als Kriterium aufzunehmen, wurde als nicht praktikabel zurück gewiesen. Die Leistungen sind zu unterschiedlich um sich auf 8,50 Euro festzulegen, so Plauens OB Oberdorfer. Die Stadtverwaltung möchte Lohndumping nicht fördern, muss aber darauf schauen, dass möglichst viele Vorhaben durch die Fördermittel realisiert werden. (ce)
21.04.2009