Bei der vorangegangenen Kontrolle des Mannes war bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungsbestand die Ausschreibung festgestellt und er deshalb in die Justizvollzugsanstalt Zwickau eingeliefert worden.
Am Sonntag entschied ein Ermittlungsrichter im Ergebnis der erfolgten Vorführung des Verhafteten, dass der Haftbefehl aufrechterhalten wird, sodass die Person weiterhin in Haft verbleibt. (seb/ots)
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2017-05-15
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