Angebliche Vollzugsbehörde droht mit Pfändung
Es meldete sich jeweils eine angebliche „Vollzugsbehörde Stuttgart“ und forderte per Bandansage auf, die Nummerntasten 1 oder 2 zu drücken, um Informationen zu einer anstehenden Pfändung zu erhalten. Solche Betrugsversuche sind bspw. aus Nordrhein-Westfalen bekannt. Dort lehrte die Erfahrung, dass bei Befolgen der Aufforderung tatsächlich entsprechende Telefonverbindungskosten anfielen.
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In den beiden vogtländischen Fällen waren die Angerufenen hellhörig und ließen sich nicht zu einem entsprechenden Handeln verleiten. Darum ist auch kein Schaden entstanden. Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche und rät zu entsprechender Vorsicht. Behörden wenden sich nicht telefonisch per Bandansage an die Bürger, um Gelder einzufordern.
Dies erfolgt im Regelfall schriftlich. Eher sollte die Reaktion der beiden angerufenen Vogtländer beispielgebend sein: Einfach auflegen und nicht reagieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre Polizei. (text:polizei,foto:pixabay.com/Sarah_Loetscher)
2019-01-02