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Telefonieren im Urlaub: Geänderte Roaming-Tarife ab 1. Juli

Die Handynutzung während eines Urlaubs im EU-Ausland wird ab 1.Juli 2014 nochmals günstiger. Die Roaming-Verordnung der EU, die auch in Norwegen, Island und Liechtenstein gilt, senkt die Kosten für Telefonate, SMS und mobile Datennutzung seit 2008 schrittweise.

Abgehende Gespräche kosten jetzt nur noch 22 Cent, eine SMS maximal 7 Cent. Entscheidend günstiger wird mobiles Surfen, für das ab sofort nur noch 24 Cent pro MB anfallen. Einige insbesondere Discount-Anbieter haben diese Tarife inzwischen sogar gewissermaßen überholt und bieten EU-Auslandsgespräche zu den Konditionen der Inlandsgespräche an. Damit entfallen beispielsweise die Kosten für eingehende Gespräche. Außerdem kann man sich bei den meisten Anbietern für spezielle Roaming-Pakete entscheiden, beispielsweise für einen Tag, eine Woche oder ein ganzes Jahr einen besonderen Tarif vereinbaren.

Auch weiterhin gültig ist das sogenannte Kostenairbag bei 59,95 Euro. Danach müssen Anbieter die Nutzer mit einer Warn-SMS informieren, wenn 80 Prozent dieses Betrags verbraucht sind. Ist der Betrag vollständig erreicht, muss der Anbieter die Verbindung kappen. Wer sein Handy dann weiter nutzen will, muss sich aktiv beispielsweise mit einer SMS an seinen Anbieter wenden, um die Kostenbremse auszuschalten. „Die Gefahr, im Urlaub hohe Handyrechnungen zu produzieren, ist damit zwar deutlich gesunken, aber nicht gebannt“, so die Verbraucherzentrale in Auerbach mit einem Blick auf eine aktuelle Verbraucherberatung.

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Eine Reichenbacherin, die sich über eine hohe dreistellige Mobilfunkrechnung mit zahlreichen Auslandsverbindungen wunderte, musste sich von ihrem Anbieter vorhalten lassen, dass sie – während ihres Urlaubs in Spanien – die Kostenbremse deaktiviert und zu keiner Zeit wieder aktiviert hatte. Da sich Smartphones nahezu permanent ins Netz einwählen um Daten herunterzuladen, Apps sich aktualisieren wollen oder die GPS-Daten neu koordiniert werden, entstand schnell ein hoher Volumenverbrauch, welcher der Vogtländerin hier teuer zu stehen kam. „Wer sich vor so etwas schützen will, sollte das Internet an seinem Smartphone im Urlaub am besten ganz ausstellen und nur aktivieren, wenn das Internet gezielt genutzt werden soll“, empfiehlt die Beratungsstelle.

Erstmals tritt außerdem eine Regelung über die Möglichkeit spezieller Roaming-Verträge in Kraft. Das bedeutet, Mobilfunkanbieter müssen es ihren Kunden ermöglichen, parallel zu ihrem Handyvertrag einen Vertrag eigens mit einem Roaming-Anbieter zu schließen. Verbraucher können ihre Urlaubstelefonate dann mit der bestehenden Mobilfunknummer über diesen Anbieter führen, während der eigentliche Vertrag weiterläuft. Die EU verspricht sich davon noch mehr Wettbewerb und Druck auf die Anbieter hinsichtlich der Gesprächskosten im EU-Ausland. (red/verbraucherzentrale)

2014-07-01

Ratgeber der Verbraucherzentrale “Richtig reklamieren” -> Beitrag lesen <-

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