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Neue Pflichten für Internet-Händler

Ab August gilt das Gesetz zur sogenannten „Button-Lösung“

Bis zum Ende dieses Monats sollten Internethändler dringend prüfen, ob ihr Online-Shop den ab August geltenden neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das bereits im März verabschiedete “Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr …” regelt einschneidende Neuerungen für die Gestaltung der Bestellseite und vor allem für die Beschriftung des Bestell-Buttons.

So nennt das Gesetz beispielsweise eine Reihe von Pflichtinformationen, die klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unmittelbar vor dem Bestell-Button genannt werden müssen. Die wichtigste Neuerung betrifft den Bestell-Button selbst. Er muss gut lesbar mit nichts anderem als den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Das Wort „Bestellen“, das die meisten Online-Händler verwenden, genügt den neuen gesetzlichen Anforderungen nicht. Erfüllt der Unternehmer die ab August geltenden Pflichten nicht, kommt kein Vertrag zustande. Der Händler hätte also keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises – auch dann nicht, wenn dieser bei der Artikelbeschreibung korrekt ausgewiesen wurde.

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Weitere Informationen erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer bei der IHK Chemnitz unter Tel: 03741/214-3120. (ihk)

2012-07-13

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