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Vogtland bekommt Nothilfe für Hochwasserschäden

Sachsen stellt mehr als 500.000 Euro als Nothilfe zur Verfügung

Vogtland bekommt Nothilfe für Hochwasserschäden Für die schnelle Beseitigung der Hochwasserschäden im Vogtland stellt das Land Sachsen mehr als 500.000 Euro als Nothilfe zur Verfügung. Die betroffenen Gemeinden können über die Verwendung der Gelder frei entscheiden.

Zudem sollen weitere Mittel für die Instandsetzung der zerstörten Straßen und Brücken bereitgestellt werden. Außergewöhnlicher Starkregen hinterließ im Mai im Vogtland einen Schaden von rund 28 Millionen Euro.

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Die unerwarteten Starkregenereignisse am 24. und 25. Mai 2018 in Teilen des Vogtlandes haben zu Schäden unter anderem auch an der verkehrlichen Infrastruktur geführt. Straßen und teilweise lngenieurbauwerke (Brücken, Stützmauer, Durchlässe) konnten dem Starkregen und dem daraus resultierenden Hochwasser nicht umfassend standhalten. Zudem traten durch wild abfließendes Oberflächenwasser weitere Schäden an der Infrastruktur auf.

An verschiedensten Straßenfahrbahnen zeigten sich hauptsächlich Fahrbahneinbrüche, Bankett- und Böschungsausspülungen sowie Hangrutschungen. Teilweise stürzten Brücken ein bzw. Durchlässe wurden aus- bzw. freigespült. Großflächig kam es zu Schlamm- und Geröllablagerungen.

Der Vogtlandkreis hat die Schäden an seiner Infrastruktur erfasst und die Schadenssumme auf rund 28 Millionen Euro geschätzt. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) wird zusammen mit dem Vogtlandkreis die Schäden vor Ort nun sichten, feststellen und bewerten und die überschlägige Gesamtschadenssumme prüfen.

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Ein solches Unwetterereignis stellt einen außergewöhnlichen Sachverhalt und einen besonderen Härtefall für die betroffene Region dar. Zumal es sich eben nicht um eine lokale Erscheinung handelte.

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Verkehrsminister Martin Dulig: „Die Staatsregierung hat sich in ihrer Kabinettssitzung am vergangenen Dienstag entschlossen, den Vogtlandkreis bei der Schadensbeseitigung und Wiederherstellung der geschädigten Infrastruktur schnell und unbürokratisch zu unterstützen.“

Für die Beräumung und sonstige Notfallmaßnahmen wurde eine Bedarfszuweisung von mehr als 533.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Kommunen können über die Verwendung dieser Mittel frei entscheiden. Die Staatsregierung hat sich des Weiteren darauf verständigt, die Wiederherstellung der Straßen und Brücken über die geltende Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL – KStB) zu finanzieren. Der Freistaat Sachsen wird zu diesem Zweck zusätzliche Mittel aus dem Gesamthaushalt im Vollzug 2018 bereitstellen. (mar, foto: vogtlandkreis)

2018-06-29

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