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Industrie- und Handelskammern verschieben alle Prüfungen

Auch Sach- und Fachkundeprüfungen bleiben vorerst ausgesetzt

 

Die Industrie- und Handelskammern verschieben die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Hiervon sind im Kammerbezirk der IHK Chemnitz über 3.000 Auszubildende betroffen. Bis einschließlich Mai finden auch keine Weiterbildungsprüfungen für rund 600 Teilnehmer an der IHK Chemnitz statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt.

Industrie-und-Handelskammer-Chemnitz-Regionalkammer-Plauen-Vogtland-Gebäude-Ausschnitt

 

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Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen sind nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 angesetzt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.

 

Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen wird die IHK Chemnitz auf ihrer Webseite bereitstellen.   

Die IHK-Organisation begründet die Absage der Prüfungen mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie mit den Vorgaben in einzelnen Bundesländern. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften ist es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.

 

Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Von der Aussetzung der Sach- und Fachkundeprüfungen sind im Kammerbezirk ca. 300 Teilnehmer betroffen. Die IHK Chemnitz wird schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können.

 

Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.  Informationen dazu sind unter www.chemnitz.ihk24.de/pruefungen-aktuell zu finden. (mr, ihk)

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2020-03-30

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