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Nicht das Gelbe vom Ei

Probleme mit fondsgebundenen Rentenversicherungen

Neben Direktanlegern sind auch Versicherungsnehmer von den aktuellen Schwierigkeiten mit offenen Immobilienfonds betroffen. Die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an einigen dieser Fonds trifft beispielsweise Verbraucher, die vor Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen haben. Dabei droht auch hier die Situation zu Lasten der Verbraucher zu gehen, indem geringere Versicherungsleistungen fließen. Betroffene können sich über ihre Möglichkeiten in der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Dabei dreht es sich dann häufig um die eventuelle Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder um die Durchsetzung von Bestimmungen aus dem Versicherungsvertrag.

Fondsgebundene Rentenversicherungen avancierten in den letzten Jahren aus Sicht der Versicherungswirtschaft zu einem Verkaufsschlager. Als Verkaufsargument wurden häufig die Vorteile einer klassischen Rentenversicherung in Kombination mit Wertsteigerungen an den Kapitalmärkten erwähnt. Über Risiken wurde dagegen weniger gern gesprochen. Viele Verbraucher wurden deshalb von einem besonderen Risiko überrascht. Weil nicht selten in offene Immobilienfonds, wie z. B. den SEB-ImmoInvest, angelegt wurde, gibt es in den Fällen Probleme, in denen diese Fonds die Anteilrücknahme ausgesetzt haben.

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Werden jetzt fondsgebundene Versicherungen nach regulärer Laufzeit zur Auszahlung fällig, sollen Verbraucher zum Beispiel nicht die Geldleistung erhalten, sondern die Fondsanteile übertragen bekommen. Dann sollen sie sehen, was sie damit machen. Mancher Verbraucher ist damit überfordert. Und bei laufenden Verträgen wird etwa ein in den Versicherungsbedingungen fixierter Anspruch auf Umwandlung in eine klassische Rentenversicherung abgelehnt.

Neue gesetzliche Regelungen zu offenen Immobilienfonds sollen dazu beitragen, dass sich die Ereignisse der letzten Jahre künftig nicht in dem Maß wiederholen. Dennoch sieht das Gesetz nach wie vor die Möglichkeit vor, dass die Rücknahme von Fondsanteilen in besonderen Fällen ausgesetzt werden kann. Aber auch ohne dass sich dieses spezielle Risiko in Versicherungs- wie auch in separaten Fondssparverträgen verwirklicht, tragen fondsgebundene Rentenversicherungen zum Teil erhebliche Verlustrisiken in sich. Außerdem sind diese Verträge oft mit hohen Kosten verbunden – ein Punkt der hinsichtlich der möglichen Rendite nicht unbedeutend ist. Darüber sollten sich Verbraucher vor Vertragsabschluss ausreichend im Klaren sein. Das wiederum setzt eine gute Beratungsleistung des Vermittlers voraus. Dass es daran leider noch oft mangelt, offenbaren Schilderungen von Verbrauchern.

2012-05-04

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