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Urteil gegen Messerstecher gefallen

Das Schwurgericht des Landgerichtes Zwickau hat das Urteil gegen Sultan Singh K. wegen versuchtem Totschlag verkündet. Der aus Plauen stammende Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt, teilt das Gericht am Dienstag mit.

Die Richter konnten sich nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht von dem Tötungsvorsatz des Angeklagten überzeugen, als er zweimal auf sein Opfer einstach und hierbei einmal in den linken Oberarm und einmal in den Unterbauch traf. Denn der Geschädigte hatte zuvor ebenfalls im Rahmen einer Auseinandersetzung auf den Angeklagten eingeschlagen, an deren Ende dann der Angeklagte mit einem Messer auf den geschädigten einstach.

Durch den Messerstich in den Unterbauch erlitt der Geschädigte lebensgefährliche Verletzungen, weshalb er in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Zu Gunsten des Angeklagten hat das Gericht dessen erhebliche Alkoholisierung zur Tatzeit sowie das eigene gewalttätige Verhalten des Opfers gegen den Angeklagten berücksichtigt.

Das Urteil ist nach Rechtsmittelverzichtserklärungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig. Der bestehende Haftbefehl gegen den Angeklagten blieb aufrechterhalten, so dass der Angeklagte direkt in die Strafvollstreckung überwechselt. (mr)

2009-08-19





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